ECHA: Neuer Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid
Die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Titandioxid (TiO2) haben sich im Februar 2020 geändert. Ab dem 1. Oktober 2021 treten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2017 neue Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften in Kraft.
Als krebserzeugend eingestuft
Der Stoff TiO2 muss bei Einatmung als krebserzeugend eingestuft werden (Carc. 2, H351 (Inhalation), wenn er als solcher oder in Gemischen bereitgestellt wird, wenn der Stoff oder das Gemisch 1 % oder mehr TiO2-Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤10 μm enthält.Darüber hinaus müssen Gemische, die TiO2 enthalten, mit dem ergänzenden Kennzeichnungselement gekennzeichnet werden: „Hazardous respirable dust may be formed when used. Do not breathe dust“ (EUH212).
Nicht klassifizierte feste Gemische müssen ebenfalls mit dem ergänzenden Kennzeichnungselement EUH212 gekennzeichnet werden, wenn sie mindestens 1 % TiO2 enthalten, unabhängig von ihrer Form oder Partikelgröße. Flüssige Gemische, die TiO2 enthalten, benötigen keine Carc. 2-Einstufung. Wenn sie jedoch mindestens 1 % TiO2-Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤10 μm enthalten, müssen sie mit dem ergänzenden Kennzeichnungselement „Hazardous respirable droplets may be formed when sprayed. Do not breathe spray or mist“ (EUH211) gekennzeichnet werden.
Der Guide on the classification and labelling of titanium dioxide (PDF).