REACH: Nach der Registrierung ist vor der Registrierung

Am 31. Mai 2018 endete die letzte Übergangsphase für die Registrierung von Stoffen in den niedrigen Tonnagebändern unter REACH. Was müssen Unternehmen nun bedenken?

(Quelle: Viorel Sima – stock.adobe.com) -

Nur wer bis zu diesem Zeitpunkt Registrierungsdossiers für seine hergestellten bzw. importierten Stoffe eingereicht hat, darf diese Stoffe auch weiterhin herstellen oder importieren (von einigen Ausnahmen abgesehen). Um die Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe für die Lieferketten sicherzustellen, kam die ECHA vielen Registranten auf den letzten Metern noch entgegen.

Sie akzeptierte auch unvollständig eingereichte Dossiers vorläufig, wenn die betroffenen Unternehmen begründen konnten, warum sie ein Dossier nicht mehr fertigstellen konnten. In diesen Fällen müssen die Registranten innerhalb einer weiteren Frist die Dossiers vervollständigen, die betreffenden Stoffe können währenddessen aber REACH-konform hergestellt und importiert werden.

REACH-konform ohne Registrierungsnummer?

Eine Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt ist für den nachgeschalteten Anwender der Beleg, dass ein Stoff erfolgreich registriert wurde. Stoffe, deren Dossiers unvollständig eingereicht wurden, erhalten aber vorerst keine Registrierungsnummer, bis die ECHA das Dossier als vollständig anerkannt hat.

Trotz dieser Notfalllösungen wurden weit weniger als die erwarteten 30.000 Stoffe registriert, nämlich unter 22.000. Ob diese Stoffe auf dem Europäischen Markt zukünftig fehlen werden, ist noch nicht klar. Zum Teil können Bedarfe noch für einige Zeit aus Lagerbeständen gedeckt werden, wobei auch hier dann keine Registrierungsnummer vorliegt. Wo möglich wurden Stoffe aber auch durch registrierte oder von der Registrierung ausgenommene Stoffe ersetzt.

Registrierung nach der Deadline

Auch nach Abschluss der Übergangsphase können Unternehmen weiterhin Registrierungsdossiers einreichen. Die gemeinsame Registrierung mit Daten- und Kostenteilung funktioniert ebenfalls wie gehabt. Allerdings mussten die betreffenden Unternehmen die Herstellung/den Import nach dem 31. Mai 2018 abbrechen und dürfen diese Aktivitäten erst wiederaufnehmen, nachdem sie eine Registrierungsnummer erhalten haben.

Die Deadline ist nicht das Ende – Bewertungsverfahren durch Behörden

Die Registrierung ist zwar für Unternehmen einer der größten Herausforderungen unter REACH, aber zu glauben, mit dem Ende der Übergangsphase habe man das REACH-Thema erledigt, kann ein verheerender Trugschluss sein. Denn eigentlich geht es jetzt erst richtig los. So sind alle Registranten verpflichtet, ihre Dossiers auf dem aktuellen Stand zu halten und zu aktualisieren, wenn sie neue Informationen über Eigenschaften oder Verwendungen haben.

Parallel dazu arbeiten die ECHA und die Behörden der Mitgliedstaaten mit den eingereichten Informationen, um Lücken aufzudecken und vermutete Risiken auszuschließen oder zu klären. Bei Bedarf können sie Maßnahmen zur Risikobegrenzung einleiten (z. B. Beschränkung, Zulassung).

ECHA prüft Dossiers

Die ECHA prüft Dossiers dahingehend, ob sie die Anforderungen der REACH-Verordnung erfüllen (Dossierevaluation). Die Stoff-evaluation durch die Mitgliedstaaten erfolgt im Rahmen des Community Rolling Action Plan (CoRAP). Hier bewerten die Behörden nicht nur einzelne Dossiers, sondern alle zu einem Stoff verfügbaren Informationen. Wenn sie Informationslücken feststellen, fordern sie die Registranten auf diese entsprechend zu füllen, was auch über die in den Anhängen VII bis X geforderten Studien hinausgehen kann.

Kommen sie zu dem Schluss, dass Risiken nicht ausreichend beherrscht werden, können sie entsprechende Maßnahmen auf EU-Ebene vorschlagen. Dies erfolgt in der Regel über eine sogenannte Registry of Intention (RoI). Inhalt einer RoI kann ein Vorschlag zur harmonisierten Einstufung sein, zur Beschränkung der betreffenden Verwendung oder aber auch zur Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste ggf. mit späterer Zulassungspflicht und weitreichenden Folgen für alle Anwender in Europa.

Kerstin Heitmann, UMCO

Hinweis:

Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine gekürzte Version. Den vollständigen Text inklusive einer Liste zuständiger Behörden finden Sie in FARBE UND LACK 9/2018, welche auch in unserer Onlinebibliothek abrufbar ist.

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