Nicht verpassen: REACH Vorregistrierung

Ende Mai 2018 läuft die REACH Übergangsfrist für die Meldung von Stoffmengen zwischen 1 und 100 Tonnen ab. Doch zuvor müssen die ­Stoffe vorregistriert werden – dies ist jedoch nur noch bis zum 31. Mai dieses Jahres möglich.

Nicht verpassen: REACH Vorregistrierung. Quelle: Stillfx -

Für Unternehmen, die Stoffmengen über 100 Tonnen produzieren sowie für CMR-Stoffe, die als karzinogen, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend klassifiziert sind, gelten die Regeln der REACH Verordnung bereits. Die letzte Phase sieht nun eine Registrierung für Hersteller, die geringe Stoffmengen zwischen 1 und 100 Tonnen entweder produzieren oder in den europäischen Binnenmarkt einführen, vor. „Diese Unternehmen können noch bis 31. Mai 2018 eine Registrierung durchführen lassen“, sagt Dr. Fritz Prechtl, Experte für REACH bei TÜV Süd Industrie Service.

Keine Gebühr für Vorregistrierung

„Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Stoffe bis 31. Mai 2017 bei der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vorregistriert wurden.“ Dafür wird von der ECHA keine Gebühr erhoben. „Eine Vorregistrierung ist sehr einfach durchführbar. Sie verpflichtet nicht zur späteren Registrierung, sie ermöglicht aber, die Übergangsfrist zur Registrierung von Altstoffen bis 31. Mai 2018 zu nutzen“, erklärt Prechtl. „Wer sich noch nicht sicher ist, ob er einen Stoff über den 31. Mai 2018 hinaus herstellen oder importieren will, sollte diesen zumindest vorregistrieren.“ Je früher die Registrierung vorgenommen wird, desto besser. „Gegen Ende der Deadline ist mit Engpässen bei Dienstleistern zu rechnen“, betont Dr. Fritz Prechtl. „Dies gilt insbesondere für die Kapazitäten der Versuchslabore.“ Bei TÜV Süd können sich Unternehmen zum Thema REACH beraten lassen.

Nach der Frist

Wird bei einem Stoff die fristgerechte Vorregistrierung verpasst, kann die Konsequenz ein Herstellungs- oder Importverbot sein. „Ab dem 1. Juni 2017 muss jeder nicht vorregistrierte Stoff vor der Herstellung oder Einfuhr registriert werden“, so Prechtl. Bis dieser Vorgang abgeschlossen ist, kann der Stoff nicht importiert oder hergestellt werden.

Die Deadline dieses Jahr gilt zudem auch für die nachträgliche Vorregistrierung von Erzeugnissen mit einer beabsichtigten Freisetzung eines zu registrierenden Stoffes. Weitere Voraussetzungen sind in diesem Fall zudem, dass dies binnen sechs Monate nach Überschreiten der Schwelle von einer Tonne im Jahr und bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der maßgeblichen Registrierungsfrist geschieht.

Webtipps zum Thema REACH

  1. Informationen zur Vorregistrierung hat die ECHA unter https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/registration/data-sharing/pre-registration zusammengestellt.
  2. Die REACH Experten von TÜV Süd erreichen Sie und finden weitere Informationen unter www.tuev-sued.de/reach.
  3. Informationen zu Registrierung, Evaluierung, Arbeitshilfen u.v.m. hat auch das Umwelt Bundesamt in den Informationsportal www.reach.info.de zusammengestellt.
  4. Unter www.reach-portal.de betreibt das REACH Handbuch ein Onlineportal.
  5. Die BAUA hat ebenfalls zahlreiche Informationen unter www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/REACH-Helpdesk/REACH.html zusammengestellt.

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