Nanomaterialien: ECHA veröffentlicht nanospezifische Ergänzungen zu REACH
Der Leitfaden mit dem Namen „Best practices on how to prepare registration dossiers that cover nanomaterials” beinhaltet jedoch keine rechtsverbindliche Nanomaterial-Definition. Diese soll in Anhang VI der geplanten nanospezifischen Anpassung von Anhängen der REACH-Verordnung kodifiziert werden. Somit muss der Leitfaden erneut überarbeitet werden, wobei zu erwarten ist, dass dies aufgrund der sich abzeichnenden längeren Übergangsfristen für die Rechtswirksamkeit der Änderungen der Anhänge der REACH-Verordnung erst Ende 2018 oder später geschehen wird.
Einsehen können Sie die Dokumente Sie auf der Homepage der ECHA.