Giftinformationszentren: „Die Fristen sind knapp, nicht alle Tools sind verfügbar und es gibt eine Reihe von Problemen bei der Verarbeitbarkeit
Könnten Sie eine kleine Einführung in die neue Verordnung über die harmonisierte Meldung von chemischen Gemischen an die nationalen Giftinformationszentren geben?
Caroline Raine: Die Verordnung (EU) 2017/542 der Kommission vom 22. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen durch Hinzufügung von Anhang VIII über harmonisierte Informationen über gesundheitliche Notfallmaßnahmen verpflichtet alle, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, eine Notifizierung an den betreffenden Mitgliedstaat vorzunehmen.
Gemische, die aufgrund gesundheitlicher oder physikalischer Auswirkungen eingestuft sind, müssen über die Europäische Chemikalienagentur unter Verwendung des neuen harmonisierten Formats innerhalb der für die Verwendung dieses Gemisches geltenden Frist gemeldet werden:
1. Januar 2020 – Gemische für Verbraucher (siehe unten für bevorstehende Aktualisierung)
1. Januar 2021 – gewerbliche Nutzung
1. Januar 2024 – Industrielle Nutzung
1. Januar 2025 für diejenigen, die zuvor eine Mitteilung an den betreffenden Mitgliedstaat gemacht haben.
Was bringt die neue Meldung für Unternehmen mit sich?
Caroline Raine
Associate Director – Regulatory, NCEC
Raine: Die Unternehmen müssen alle in Anhang VIII aufgeführten Informationen zur Verfügung stellen. Anhang VIII führt das neue Konzept der UFI ein – ein 16-stelliger Code, der auch auf das Etikett der Mischung gedruckt werden muss. Der Giftinformationszentren ist die vollständige Zusammensetzung sowie detaillierte Angaben zu den Mischungen in Mischungen vorzulegen.
Was sind die größten Herausforderungen?
Raine: Es gibt viele Herausforderungen – die Fristen sind knapp, nicht alle Tools sind verfügbar, und es gibt eine Reihe von Problemen bei der Verarbeitbarkeit, die behoben werden müssen.
Es wurde vorgeschlagen, die Frist zu verschieben. Wie ist der aktuelle Status?
Raine: Auf der CARACAL letzte Woche wurde der Änderungsentwurf für Anhang VIII vereinbart. Der erste Termin für Gemische für Verbraucher, der 1. Januar 2020, ist nun der 1. Januar 2021 – so dass sowohl Verbraucher als auch gewerbliche Zwecke die gleiche Frist haben. Die Gesetzgebung wird im vierten Quartal des Jahres veröffentlicht.
Um mehr über die Benachrichtigung von Giftinformationszentren zu erfahren, besuchen Sie www.the-ncec.com/ecl. Caroline Raine wird zum Thema in einer kostenlosen Sondersendung des Webinars European Coatings Live am 24. Oktober 2019 präsentieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Auch bei dem European Coatings Regulatory Forum am 27. und 28. November in Brüssel wird Caroline Raine sprechen.