Ausschreibung: Verbesserung der Umweltbilanz beim Bauen mit Beton
Beton ist der bedeutendste Konstruktionswerkstoff im Bauwesen und wird es vermutlich auch mittelfristig bleiben. Es wird prognostiziert, dass sich die Produktion von Zement, unerlässliches Bindemittel von Beton, in den nächsten 30 Jahren weltweit verdoppeln wird. Bei der Herstellung von Zement wird C02 freigesetzt, sie trägt damit auch zur globalen Klimaerwärmung bei. Gleichzeitig sind die Ressourcen von weiteren Ausgangs- und Zusatz-stoffen im Beton begrenzt, selbst der Rohstoff Sand ist nicht mehr uneingeschränkt verfügbar. Schließlich fallen beim Abriss von Gebäuden zunehmend große Mengen an Beton an, die derzeit nur begrenzt recycelt und effizient wiederverwendet werden. Bauindustrie und Baustoffforschung stehen damit vor der Herausforderung, neue Produkte aus Beton zu entwickeln, die in Produktion, Anwendung und Entsorgung umweltfreund-licher und nachhaltiger sind.
Fördermittel
Die Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung stellt daher Fördermittel in Höhe von bis zu 180 Tsd. € (60 Tsd. € pro Jahr) über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bereit. Mit diesen Mitteln sollen ein oder mehrere wissenschaftliche Forschungsprojekte gefördert werden, die Wege und Lösungen zur Verbesserung der Umweltbilanz beim Bauen mit Beton aufzeigen. Da sich die Stiftung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verpflichtet fühlt, muss innerhalb des geförderten Projekts mindestens ein(e) Doktorand(in) promovieren. Förderungswürdig sind daher insbesondere Personalkosten, aber auch Geräte- oder Reise-kosten. Nicht übernommen werden pauschale Overheads. Die Beantragung einer eigenen Promotionsstelle ist möglich. Die Projektmittel können für ein eigenständiges Forschungsprojekt, aber auch für ein Teilprojekt innerhalb eines größeren Forschungsvorhabens beantragt werden. In diesem Fall muss die Struktur und Finanzierung des Gesamtvorhabens offengelegt werden.
Themen
Beispiele für förderungswürdige Themen sind Erhöhung der Haltbarkeit der Betone, Verringerung der Schadstoffauswaschung, Verringerung des Energiebedarfs in der Zementproduktion, Optimierung des Rückbaus von Beton und Stahlbeton (Recyclingfähigkeit, …), Optimierung der Zementzusammensetzung oder -zusatzstoffe, Veränderung der Kiese, Kombination von Beton mit anderen Materialien, Entwicklung von Verfahren zur Beurteilung der Umweltbilanz und ähnliche.
Antragsberechtigung
Angesprochen sind vor allem universitäre oder außeruniversitäre Forschungsinstitute im Bau- oder Bauingenieurwesen, aber auch aus angrenzenden Bereichen (z. B. Architektur, Materialwissenschaften, Umweltwissenschaften). Es werden auch Institute zur Antragstellung aufgerufen, die sich nicht ausschließlich mit dem Werkstoff Beton auseinandersetzen, sondern diesen mit anderen Materialien kombinieren. Kooperationen von Instituten sind gern gesehen.
Antrags- und Auswahlverfahren
Der Antrag ist an keine besondere Form gebunden. Er ist in Englisch oder Deutsch zu verfassen, sollte möglichst nicht mehr als 15 Seiten umfassen und die Zielsetzung des Vorhabens erläutern, seine Bedeutung für die Umweltbilanz von Beton beschreiben, den Stand der wissenschaftlichen Diskussionen zum Thema zusammenfassen, die wissenschaftliche Methodik skizzieren, mit der die gewählten Ziele erreicht werden sollen, einen Budget-, Arbeits- und Zeitplan beinhalten, die Einbindung des Doktoranden / der Doktorandin in das Gesamtkonzept darlegen.
Dem Antrag sind zudem als Anhang beizufügen: eine maximal einseitige Zusammenfassung, ein wissenschaftlicher Lebenslauf des Projektleiters / der Projektleiterin, eine Publikationsliste des Projektleiters / der Projektleiterin mit den für das Vorhaben relevanten Publikationen, ein Lebenslauf des Doktoranden / der Doktorandin, falls diese/r schon bekannt ist.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Kuratorium der Stiftung nach externer Begutachtung der Anträge. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Auswahlkriterien
Entscheidend für die Beurteilung der eingereichten Anträge sind: Innovationspotential des Forschungsvorhabens, erwarteter volkswirtschaftlicher oder ökologisch-technischer Beitrag zur Umweltbilanz, wissenschaftliches Profil und Exzellenz der Antragstellenden, Realitätsnähe des Arbeits- und Zeitplans.
Fristen
Der Antrag ist bis zum 15. Juli 2018 per E-Mail im pdf-Format zu richten an: Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung c/o Deutsches Stiftungszentrum GmbH, z. Hd. Frau Beate Siem, Barkhovenallee 1, 45239 Essen. Telefon +49 201 8401-197. Fax +49 201 8401-255. E-Mail beate.siem@stifterverband.de.
Über die Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung
Die Dres. Edith und Klaus Dyckerhoff-Stiftung wurde 1994 durch die Privatleute Dr.-Ing. Edith Dyckerhoff und Dr.-Ing. Klaus Dyckerhoff errichtet, um wissenschaftliche Zwecke, vor allem im Baustoffbereich, zu fördern. Zudem widmet sich die Stiftung der sozialen und städtebaulichen Entwicklung des Wiesbadener Stadtteils Amöneburg.
Mehr Information finden Sie auch auf der Website der Stiftung.