Was macht eigentlich…. die Druckfarbenverordnung?

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In meinem Beitrag geht es allerdings mal nicht um Personen, sondern um eine Verordnung, die schon lang im Raum steht. Genauer gesagt: die „Druckfarbenverordnung“ – und noch genauer gesagt: die „21. Verordnung zur Änderung der deutschen Bedarfsgegenständeverordnung“.

Immer wieder haben wir darüber berichtet, anhand von Fachbeiträgen, Interviews oder Blog-Beiträgen. So griff z.B. Dr. Sebastian Gierisch von der Huber Group das Thema in seinem Artikel „Die Deutsche Druckfarbenverordnung kommt“ in der Februar-Ausgabe von FARBE UND LACK auf.

Bereits im Jahr 2012 habe ich die Druckfarbenverordnung in einem Blog-Beitrag auf www.european-coatings.com thematisiert. Dabei ging es um die so genannte „Swiss Ordinance“ – die Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln, nach der sich die Industrie bei Druckfarben für Lebensmittelverpackungen bisher richtete.

Wie ist nun also der Status Quo bei dieser Verordnung?

Der fünfte Entwurf der Druckfarbenverordnung sieht grob gesagt vor, dass unerwünschte Übergänge von Stoffen aus der Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen auf die Lebensmittel verhindert werden. Vorgelegt wurde dieser Entwurf vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Juli 2014. Wichtigste Änderung der neuen Verordnung wäre, dass Hersteller von Lebensmittelkontaktmaterialien nur noch Druckfarben und Lacke einsetzen dürfen, die den Vorgaben der neuen Verordnung entsprechen – mit allen damit einher gehenden Konsequenzen.

VdL und EuPIA für EU-weite Regelung

Beim Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) gibt es eine eigene Fachgruppe, die sich primär mit der Begleitung der Druckfarbenverordnung beschäftigt.

Da der Verband und seine Mitgliedsunternehmen den aktuellen Entwurf für nicht praxistauglich halten, haben sie den zuständigen Minister gebeten, sich für eine EU-weite Regelung einzusetzen. Offensichtlich ist das auch passiert, und das Ministerium hat sich mit der Bitte an die EU-Kommission gewandt, die Initiative zu EU-einheitlichen Regelungen im Hinblick auf Druckfarben für Lebensmittelbedarfsgegenstände zu ergreifen.

Auch EuPIA, der europäische Verband der Druckfarbenhersteller, befürwortet eine europäische Gesetzgebung. Das hat Dr. Martin Kanert, Executive Manager des Verbandes, erst auf der EuPIA-Jahrestagung im April bekräftigt.

Gefragt nach einer aktuellen Einschätzung, betonte Kanert jetzt, dass „nicht nur VdL und EuPIA, sondern alle Verbände, die die einzelnen Glieder der Lebensmittelverpackungskette repräsentieren, Überzeugungsarbeit national und auf europäischer Ebene dahingehend leisten, dass es zu einer Druckfarbenregelung auf Gemeinschaftsebene und nicht zu einer nationalen Druckfarbenverordnung in Deutschland kommt. Die Argumente, die für eine europäische Regelung sprechen, sind gewichtig, und tragen sicherlich dazu bei, dass der deutsche Verordnungsgeber innegehalten, und den Rechtsetzungsprozess in Deutschland bislang nicht weiter vorangetrieben hat.“

Er sei zuversichtlich, dass das Impact Assessment, welches die EU-Kommission derzeit im Hinblick auf die Ermittlung des Regelungsbedarfs für Lebensmittelbedarfsgegenstände, die nicht aus Kunststoff bestehen, durchführt, ergeben werde, dass Regelungen für Druckfarben für diese Anwendungsbereiche auf Gemeinschaftsebene geschaffen werden sollten.

Kanert verwies ferner auf eine Veröffentlichung der EU-Kommission auf ihrer Website, die diese Aktivitäten zusammenfasst. Der Abschlussbericht werde für Anfang 2016 angekündigt.

Aktueller Stand ist also, dass sich der Entwurf der Verordnung im nationalen und EU-weiten Abstimmungsprozess befindet. Vieles deutet darauf hin, dass es in nicht allzu weiter Zukunft eine harmonisierte europaweite Regelung erarbeitet wird. Wann diese jedoch in Kraft treten wird und wann dann wiederum die neuen Regeln bindend anzuwenden sind, das steht wohl noch in den Sternen. Denn die Mühlen der EU mahlen bekanntlich langsam.

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