Wahl in den Aufsichtsrat: Akzo Nobel nominiert Jaska de Bakker, Ute Wolf und Wouter Kolk

Akzo Nobel hat bekannt gegeben, dass Jaska de Bakker, Ute Wolf und Wouter Kolk für die Ernennung in den Aufsichtsrat des Unternehmens nominiert werden, während Byron Grote – derzeit stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender des Prüfungsausschusses – für eine vierte Amtszeit von einem Jahr nominiert werden wird.

Die Ernennungen und Wiederernennungen werden auf der Jahreshauptversammlung am 25. April genehmigt. Quelle: Adobe.Stock

De Bakker ist eine bewährte Führungspersönlichkeit im Finanzbereich mit umfassender Erfahrung in den Bereichen Strategie, Governance und ESG. Sie ist derzeit Vorstandsmitglied in verschiedenen Unternehmen und war zuvor CFO bei Royal FrieslandCampina und bei Royal HaskoningDHV.

Wolf ist eine erfahrene Finanzfachfrau mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Finanzmanagement und in der Unternehmensplanung. Sie war zehn Jahre lang als CFO der Evonik Industries AG tätig und hatte davor mehrere leitende Positionen in verschiedenen Branchen und Unternehmen inne.

Kolk ist der derzeitige CEO von Ahold Delhaize Europa und Indonesien. Mit mehr als 32 Jahren Erfahrung in kaufmännischen, operativen, Supply-Chain-, strategischen und allgemeinen Management-Funktionen bringt er eine Fülle von Kenntnissen in verschiedenen Regionen und Geschäftsbereichen mit.

Wahlen im April

Vorbehaltlich der Zustimmung zu seiner Wiederbestellung wird Grote die Überwachung des Auswahlverfahrens für den externen Wirtschaftsprüfer leiten, wobei die externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von AkzoNobel ab der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 ersetzt werden wird. Seine Wiederbestellung gewährleistet auch die Kontinuität während des Wechsels des für AkzoNobel verantwortlichen PWC-Partners ab der Prüfung des Jahresabschlusses 2024.

Die Ernennungen und Wiederernennungen werden den Aktionären auf der Jahreshauptversammlung am 25. April zur Genehmigung vorgelegt. Pam Kirby, die ihre zweite vierjährige Amtszeit beendet, wird zum gleichen Zeitpunkt als Mitglied des Aufsichtsrats zurücktreten.

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