Titandioxid unter der CLP-Verordnung: Rechtliche Überprüfung läuft
Am 1. Oktober 2021 sind neue EU-Regelungen in Kraft getreten, wonach Gemische, die Titandioxid enthalten, mit bestimmten Gefahrenhinweisen gekennzeichnet werden müssen. Mehrere Unternehmen, darunter Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie, hielten eine gerichtliche Überprüfung dieser EU-Regulierung für angebracht. Als Streithelfer haben sich an den insgesamt drei Gerichtsverfahren neben Europäischem Parlament und Rat auch mehrere Mitgliedstaaten und weitere Unternehmen beteiligt.
Neben verfahrensrechtlichen Fehlern rügten die Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie insbesondere die ihrer Meinung nach unzureichende wissenschaftliche Grundlage für die Einstufung, wie auch eine mangelhafte Folgenabschätzung der Regulierung. Demnach wären weniger einschneidende Maßnahmen möglich gewesen, die im Ergebnis einen besseren Schutz ermöglichen würden als die zu weit geratene Kennzeichnungspflicht, welche Markt und Verbraucher verunsichern.
Entscheidung frühestens im Herbst
Am 12. Mai 2022 stand die erste mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg an, bei der die Kläger der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie ihre Argumente noch einmal zu Gehör bringen konnten. Die Europäische Kommission und die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) erläuterten, warum sie die Regelungen für zulässig halten.
Während der Verhandlung hinterfragte das Gericht insbesondere die wissenschaftliche Grundlage der Einstufungsentscheidung und der Kennzeichnungspflichten. Kommende Woche steht die zweite mündliche Verhandlung zur Klage der Titandioxidhersteller an. Mit einer gemeinsamen Entscheidung des Europäischen Gerichts aller drei Rechtssachen ist frühestens im Herbst 2022 zu rechnen.