Sika lehnt Kontrollwechsel zu Saint-Gobain ab

Der französische Baustoffkonzern Saint-Gobain greift bei dem Schweizer Bauchemie-Unternehmen Sika gegen den Willen des Managements nach der Unternehmenskontrolle.

Laut einer Pressemitteilung der Sika AG wurden der Verwaltungsrat und das Management am 5. Dezember 2014 darüber informiert, dass die französische Saint-Gobain-Gruppe beabsichtigt, indirekt sämtliche Aktien der Sika zu übernehmen, die bislang von der bisherigen Hauptaktionärin, der Familie Burkard, gehaltenen wurden. Bei einem Abschluss wäre Saint-Gobain mit 16,1 % des Aktienkapitals und 52,4 % der Stimmrechte neue Mehrheitsaktionärin der Sika. Saint-Gobain plant dem Vernehmen nach kein öffentliches Angebot für die Drittaktionäre der Sika AG. In jedem Fall bedarf es der Zustimmung der Kartellbehörde.

Ablehnung bei Verwaltungsrat und Management

Der Verwaltungsrat und das Management sind laut eigenem Bekunden nicht in die angekündigte Transaktion involviert gewesen und seien auch nicht nicht beratend beigezogen worden. Der Verwaltungsrat und das Management lehnen den geplanten Kontrollwechsel ab. Aus ihrer Sicht „fehlen industrielle Logik und Synergiepotenziale in der beabsichtigten Transaktion“. Zudem werde Aktienwert vernichtet, da Sika in der neuen Konstellation eine Fortsetzung der erfolgreichen Wachstumsstrategie verunmöglicht werde.

Die Eigentümerstruktur von Sika sei einmalig. Aus historischen Gründen konnte die Familie Burkhard mit einem Aktienanteil von 16 % die Sika kontrollieren. Den Drittaktionären, welche 84% des Aktienkapitals halten, wird kein Angebot unterbrei­tet. Das Vertrauen dieser Aktionäre basierte auf dem wiederholt öffentlich gemachten Bekenntnis der Familie, als Ankeraktionärin im besten Interesse aller Aktionäre zu han­deln.

Die beabsichtige Transaktion würde zu einer fundamentalen Änderung der starken Unternehmenskultur der Sika führen. Im Gegensatz zu einem Familieneigentümer würden im Falle von Saint-Gobain als industriellem Investor verschiedenste Interessenkonflikte zum Nachteil der Drittaktionäre entstehen. Die ungebundenen Mitglieder des Verwaltungsrates und die Konzernleitung sind unabhängig voneinander zum Schluss gekom­men, dass, falls die Transaktion wirklich realisiert werden sollte, sie nicht mehr in der Lage seien, die Interessen der Gesellschaft und all ihrer Stakeholder bestmöglich zu vertreten. Sie haben deshalb beschlossen, im Anschluss an das Closing der Transaktion geschlossen zurückzutreten. Das Closing wird nach der Zustimmung der Kartellbehörden erfolgen.

Sika-Erben setzen auf Justiz

Einem Bericht von wirtschaft.ch zufolge drücken die Erben der Sika-Gründer jetzt aufs Gas, um den Verkauf des Unternehmens an die französische Saint Gobain voranzutreiben. Weil der Verwaltungsrat bisher noch keine außerordentliche Generalversammlung (GV) einberufen hat, soll das Gericht ihn nun dazu zwingen.

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