Hilfe bei Umsetzung der REACH-Beschränkung zu Mikroplastik
Der gemeinsame Leitfaden soll betroffene Hersteller von bauchemischen Produkten, Dichtstoffen, Klebstoffen und Klebebändern sowie Farben, Lacken und Druckfarben dabei unterstützen, die von der SPM-Beschränkung betroffenen Rohstoffe und Produkte zu identifizieren, notwendige Pflichten abzuleiten und deren Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten.
Die Anwendungen in den genannten Branchen unterliegen in der Regel bestimmten Ausnahmen, so dass die Produkte, auch wenn sie der REACH-Beschränkung unterliegen, weiterhin hergestellt, vertrieben und verwendet werden können. Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender haben allerdings gewisse Pflichten zu beachten. So müssen sie ihren Kunden spätestens bis zum 17.10.2025 Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung zur Verfügung stellen, in denen erläutert wird, wie die Freisetzung von Polymermikropartikeln in die Umwelt verhindert werden kann. Weiterhin müssen sie spätestens bis zum 31.05.2027 und von da an jährlich zum 31.05. festgelegte Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln.
Handlungsbedarf gegeben
Aktuell gilt es für Formulierer entsprechender Produkte erst einmal die eigene Betroffenheit zu ermitteln. Da hierzu häufig nicht alle Informationen vorliegen und diese teilweise erst von den Rohstofflieferanten eingeholt werden müssen, ist Handlungsbedarf gegeben. Der Leitfaden der DBC, des IVK und des VdL gibt Hinweise, wie die Unternehmen vorgehen sollten, um rechtzeitig eine mögliche Betroffenheit zu klären und bei Bedarf die eigenen Pflichten zu identifizieren.
Der Leitfaden kann über folgenden Link heruntergeladen werden: https://deutsche-bauchemie.de/mikroplastik-leitfaden.