Charakterisierung von Hochrotations- und pneumatischen Zerstäubern bei der Lackierung von Kunststoffanbauteilen

Eine neue Arbeit beschäftigt sich mit der Charakterisierung der beiden gängigsten Zerstäubungsarten in der Automobilindustrie: Die konventionelle pneumatische sowie die Hochrotationszerstäubung.

Eine aktuelle Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Charakterisierung der beiden gängigsten Zerstäubungsarten in der Automobilindustrie (Symbolbild). Bildquelle: Vlad Kochelaevskiy –  stock.adobe.com. -

Daraus sollten Freigabetests für die entsprechenden Bauteile entwickelt werden, weil hier Potential zur Verringerung der Ausschussquoten lackierter Bauteile durch fehlerhafte Zerstäubungsorgane bestand.

Dazu sind statische und dynamische Spritzbilder im Technikum der Firma Wörwag auf Blechen, Folien und Kartons appliziert und mit einer automatisierten induktiven Schichtdickenmessung sowie einer Bildverarbeitungssoftware vermessen worden. Die Versuche sind mit der Statistiksoftware Cornerstone 7.1 von camLine geplant und ausgewertet worden. Dafür sind als Eingangsvariablen die Applikationsparameter wie zum Beispiel Lack- und Luftmengen sowie die Zielgrößen charakteristische Strahlbreite (Sb50) und die geometrischen Daten der ellipsenförmigen statischen Spritzbilder definiert worden.

Prognosemodelle bestätigt

Zudem wurde bewiesen, dass die Simulation von statischen über dynamische Spritzbilder hin zum Endprodukt Flächenlackierung mit hoher Genauigkeit gültig ist. Darüber hinaus sind die Prognosemodelle zur Veränderung des Sb50 in Abhängigkeit der Applikationsbedingungen für einen weißen Unifarbton bestätigt worden.

Außerdem konnte die statische Applikation als Freigabetest verbessert werden, sodass die Unterscheidung von fehlerhaften Luftkappen deutlicher erfolgt. Die Bildbearbeitungssoftware soll nun aktualisiert und zukünftig in den laufenden Prozess der Eingangskontrolle integriert werden.

Die Arbeit wurde verfasst als Bachelorarbeit von Simon Maier an der Hochschule Esslingen. Sie unterliegt einer Sperrfrist bis zum 31. Januar 2020.

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