Pandemie – Risiken minimieren und Compliance sicherstellen

Die Auswirkungen im Bereich Umwelt und Arbeitsschutz durch das ­Coronavirus (SARS-CoV-2) auf Unternehmen sind je nach Branche und Standort unterschiedlich. Dies macht ein individuelles Monitoring der Anforderungen erforderlich.

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Was passiert bei einer Erkrankung mit COVID-19 im Unternehmen? Grundsätzlich gibt es hierzu einen Pandemieplan, der die Eckpunkte für die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pandemie vorgibt. Andererseits stellt er Richtlinien für das fachliche und organisatorische Management in den verschiedenen Pandemiephasen bereit. Das Problem ist, dass sich bisher die bestehenden Notfallkonzepte in der betrieblichen Praxis auf Schadensereignisse wie Brände, schwere Unfälle oder Umweltauswirkungen fokussieren. Hierbei hat sich eine gewisse­ Routine entwickelt, die beispielsweise durch Versicherungen, Überwachungsbehörden (Anforderungen aus dem Arbeits- und Umweltschutz) oder bei Audits regemäßig geprüft werden.

Unternehmen, die beispielsweise den erweiterten Auflagen wie dem Störfallrecht unterliegen, oder für deren Betrieb eine besondere Genehmigung benötigt wird, sind mit der Entwicklung und Aufrechterhaltung von Notfallkonzepten mehr vertraut als andere. Doch selbst für diese Unternehmen, die auf bereits etablierte Krisenstäbe zurückgreifen konnten, waren die zu beachtenden Aspekte im Zuge des Coronavirus neu. Kompetenzen zur Bewertung von Auswirkungen durch einen Virus waren bisher nur in besonderen Branchen vorhanden.

Gesetzliche Anforderungen

Jedes gut aufgestellte Unternehmen hat die für sich geltenden Rechtsgebiete geclustert nach Themengebieten wie Arbeitsschutz, Umwelt oder Gefahrgut in einem­ Rechtskataster zusammengefasst. Rechtliche Änderungen werden somit kontinuierlich überwacht und intern bewertet. Dabei sollte das Kataster einen Überblick zu den abgeleiteten Pflichten ermöglichen. Die „Corona“-relevanten Rechtsgrundlagen, Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV), Infektionsschutzgesetz(e) (IfSG) und Infektionsschutzrichtlinien, spielten in bestehenden Katastern bisher nur eine untergeordnete Rolle, und so wurden ableitfähige Pflichten bei vielen Unternehmen als nicht relevant ­eingestuft.

Geltende Anforderungen

Der Inhalt der aufgelisteten Rechtsvorschriften ist für die Praxis meist sehr abstrakt dargestellt. Für einige Betriebe war es daher nur vereinzelt sinnvoll, diese in einem Rechtskataster kontinuierlich zu überwachen. Greifbare Maßnahmen wurden erst mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Dieser greift, wie bereits aus dem Arbeitsschutzgesetz bekannt, ein Virus als „Gefährdung auf der Arbeit“ auf und stellt somit die Verantwortlichkeiten klar. Auch die rechtlich vorgegebene Rangfolge der Schutzmaßnahmen finden sich dort wieder.

Besondere technische Maßnahmen:

  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
  • Lüftung
  • Infektionsschutzmaßnahmen für Sammelunterkünfte
  • Homeoffice
  • Dienstreisen und Meetings

Besondere organisatorische Maßnahmen:

  • Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
  • Arbeitsmittel/Werkzeuge
  • Arbeitszeit- und Pausengestaltung
  • Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und PSA
  • Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
  • Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
  • Psychische Belastungen durch Corona minimieren

Besondere personenbezogene Maßnahmen:

  • Mund-Nasen-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Unterweisung und aktive Kommunikation
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

Auch wenn die seitens der EU oder Bundesregierung verabschiedeten Gesetze und Verordnungen zu befolgen sind, war es doch im Rahmen der Corona-Pandemie viel bedeutsamer, die lokal gültigen Regelwerke zu überwachen. Viele Landesregierungen haben in den letzten Wochen und Monaten von der Verordnungsermächtigung in § 32 IfSG Gebrauch gemacht; in anderen Ländern wurden Allgemeinverfügungen erlassen. Die dort verankerten Einschränkungen und Vorgaben geben ebenfalls konkrete Schutzmaßnahmen vor bzw. können diese noch erweitern und verschärfen. Die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer unterscheiden sich zum Teil inhaltlich, vor allem aber beim zeitlichen Ablauf der Veröffentlichung. So wurden zum Beispiel in Hamburg die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg über einen Zeitraum von ca. acht Wochen (März und April) 18-mal neu veröffentlicht und alle vorherigen Allgemeinverfügungen aufgehoben. Darüber hinaus können einzelne Städte und Gemeinden Maßnahmen noch weiter verschärfen, in dem sie zum Beispiel komplette Ausgangsperren beschließen oder sogar Betriebe stilllegen.

Ausblick

Das neuartige Coronavirus und die damit einhergehenden Einschränkungen haben viele Unternehmen überrascht und wirtschaftliche Folgen werden noch lange nachwirken. In Zukunft werden im Rahmen der Notfallbetrachtung auch die Risiken durch Viren stärker betrachtet werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Fehlende Kompetenzen zur Überwachung von rechtlichen Anforderungen haben in den Unternehmen zu großen Unsicherheiten geführt, vor allem weil vertrauenswürdige Quellen nicht bekannt oder aus dem gewohnten Raster gefallen sind.

Erschwerend kamen die Schnelligkeit hinzu, mit der sich die Vorgaben geändert haben, und darüberhinausgehende örtliche Unterschiede. Gerade im Bereich Arbeits- und Umweltschutz dauert es in der Regel lange, bis rechtliche Änderungen beschlossen und wirksam werden. Der Aufbau von Kompetenzen bei der Überwachung von rechtlichen Anforderungen spielt deshalb eine große Rolle, um schnell und effizient Auswirkungen abschätzen zu können.

Ist dies Intern nicht möglich, sollte zumindest ein Netzwerk von kompetenten Partnern und Dienstleistern aufgebaut werden, die als fachliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Des Weiteren sollte auch ohne akute Krise das Monitoring von Rechtsquellen im Vordergrund stehen und im Rahmen von gezielten Compliance Checks und Audits die Funktionsfähigkeit der vorhanden Unternehmensstruktur geprüft werden.

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