Neuerungen der VOC-Verordnung

Der Bundestag hat vor kurzem strengere Grenzwerte für Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel beschlossen. Die entsprechenden Regelungen sind in naher Zukunft in der überarbeiteten 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – kurz 31. BImSchV zu finden.

Die neue Verordnung beinhaltet u.a. aktualisierte beste verfügbare Techniken (BVT) zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel. Bildquelle: jwvein - Pixabay (Symbolbild).

Die Verordnung betrifft u.a. industrielle Anlagen, die im relevanten Umfang flüchtige organische Verbindungen als Lösemittel nutzen. Sie schreibt beispielsweise die relevanten einzuhaltenden Grenzwerte für VOC-Konzentrationen in Anlagenabgasen sowie die Grenzwerte für spezifische VOC-Gesamtemissionen vor. Tiefergehende Informationen zur derzeit noch gültigen Verordnung liefert das BESSER LACKIEREN Expertennetzwerk als Fachvideo (31. BImSchV – VOC-Verordnung) sowie als Expertenbericht (Die VOC-Verordnung mit neuester Technik einhalten).

Aktualisierte beste verfügbare Techniken (BVT)

Der Referentenvorschlag zur aktualisierten Verordnung lag seit 2022 Verbänden sowie Experten der einzelnen Bundesländer zur Stellungnahme vor. Die entsprechende Kommentierung des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) lesen Sie hier. Der Referentenentwurf soll noch in diesem Jahr die derzeit gültige Verordnung ablösen. Die neue Verordnung beinhaltet u.a. aktualisierte beste verfügbare Techniken (BVT) zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel.

Am 15. Mai dieses Jahres wurde der Kabinettsbeschluss zur Vorlage der Ablöseverordnung an den Bundestag getroffen. Seit Mitte Juni lag die neue 31. BImSchV dort zur Annahme vor. Die Entscheidung über den Referentenentwurf fiel dann am 6. Juli 2023. Durch die Verordnung sollen künftig u. a. Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission in nationales Recht umgesetzt werden. In weiteren Schritten muss der Bundesrat die Verordnung billigen, bevor der Bundeskanzler nach Zustimmung aller Beteiligten das Regelwerk ratifiziert. Damit ist frühestens ab Ende September 2023 zu rechnen.

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