Neue Meldepflicht für Artikel mit besorgniserregenden Substanzen

In Zukunft sollen alle Artikel, die besonders besorgniserregende Substanzen (SVHCs) enthalten in der neuen SCIP-Datenbank der europäischen Chemikalienbehörde gesammelt werden. Ab sofort müssen Unternehmen sie dort melden. Derweil berichtet die ECHA, es gehen oft irrelevante Daten ein.

Datenbank
Produkt mit SVHCs müssen ab sofort an die neue SCIP-Datenbank gemeldet werden. Andere Substanzen haben dort allerdings nichts zu suchen. Wax - stock.adobe.com

Der Prototyp der neuen SCIP-Datenbank ist schon seit etwa Mitte 2020 online und ist Teil der europäischen Abfallrichtlinie. Die Datenbank soll unter anderem die Ziele der EU für eine bessere Kreislaufwirtschaft unterstützen. So sollen Unternehmen aus der Abfallwirtschaft Produkte, die SVHCs enthalten, besser sortieren und recyceln können.

Auch schon vor dem Jahreswechsel haben Unternehmen eine Großzahl an Daten geliefert. Kurz vor Weihnachten meldete die ECHA zwei Millionen Einträge in der Datenbank. Die große Summe an Einträgen sorgte allerdings auch für Probleme. So sollen nur Artikel eingetragen werden, die auch offiziell gelistete SVHCs enthalten. Eingereicht würden aber große Mengen irrelevanter Daten. Die Übertragung von Dossiers mit mehr als tausend Artikeln wurde im Dezember daher ausgesetzt.

An die Datenbank müssen Unternehmen Informationen übermitteln, die Erzeugnisse herstellen, einführen oder liefern, in denen auf der Kandidatenliste verzeichnete Stoffe enthalten sind. Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden.


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