Süd Korea: Trend zu schärfer werdenden Chemikalienregulierungen

Südkorea ist ein wichtiger Markt für Farben und Lacke in Asien. Wie sieht es mit der Chemikaliengesetzgebung aus? Wir sprachen mit Dr. Dieter Drohmann von Chemservice über Updates und was Hersteller und Importeure beachten sollten.

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The Act on the Registration & Evaluation of Chemicals in Südkorea wird oft als K-REACH bezeichnet. Wie ähnlich ist es dem europäischen REACH? 

Dr. Dieter Drohmann: Im Aufbau ist K-REACH oder ARECS dem EU REACH System sehr ähnlich, wesentliche Grundlagen wurden übernommen. Die Registrierungsanforderungen sowie Datenvorgaben der verschiedenen Volumenbänder orientiert sich sehr stark an den EU REACH Voraussetzungen, es gibt jedoch ein paar grundsätzliche Unterschiede:

  • Es gibt 4 Registrierungs-Deadlines (2021, 2024, 2027, 2030) und nicht wie unter EU REACH nur drei (2010, 2013, 2018). Die Volumenbänder 1-10 und 10-100 t/a haben jeweils eine eigenständige Frist.
  • Es gibt unter K-REACH keine Re-Import Ausnahme, exportiere ich einen registrierten Stoff von Korea und importiere diesen wieder (z.B. nach Formulierung), muss dieser erneut registriert werden. 
  • Für Neustoffe (non-Phase Ins) sind auch Meldung/Registrierung <1 Tonne/Jahr notwendig.
  • Die Alleinvertreterbeauftragung ist dem koreanischen Umweltministerium (MoE) zu melden und man bekommt eine schriftliche Bestätigung als OR vom MoE.
  • Die vom Alleinvertreter (OR) abgedeckten Importeure sind Bestandteil der (Vor-)Registrierungen. Jeder neue Importeur in der entsprechenden Wertschöpfungskette muss in das K-REACH-IT System eingetragen werden, damit er vom OR abgedeckt ist. Da die Aktualisierung innerhalb von 1 Monat erfolgen muss, ist das bei indirektem Export und komplexen Lieferketten nicht immer einfach (Volumenbandänderungen und Aktualisierungen von Importeuren innerhalb von 30 Tagen).
  • Polymerregistrierungen bzw. PLC-Ausnahmeverfahren – dies bedeutet, dass Polymere nicht von K-REACH Registrierungsverpflichtungen ausgenommen sind. Bei „unproblematischen“ Polymeren (sogenannten PLCs – Polymers of Low Concern) kann man jedoch eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, musss aber beantragt und genehmigt werden. Unter EU REACH sind Polymere (noch) ausgenommen, jedoch müssen die Monomere registriert werden. PLC hat unter REACH noch keine Bedeutung.

Wie weit ist K-REACH fortgeschritten?

Drohmann: Die Vorregistrierphase endete am 30.6.2019, späte Vorregistrierungen sind aber unter den gleichen Voraussetzungen, wie unter EU REACH, möglich. Um die erste Registrierfrist zum 31.12.2021 einhalten zu können, haben sich die koreanischen SIEFs (hier CICOs) formiert, die jeweiligen Lead Registranten für die hochvolumigen (> 1.000 t/a) und CMR-Stoffe wurden benannt und die Dossierarbeiten und Datenbeschaffung, letzteres vor allem auch über EU REACH Konsortien, ist im vollen Gange. Ziel in den meisten CICOs ist, das Lead-Dossier bis zum 30.6. einzureichen und den Mitregistranten vorlegen zu können, so dass auch die Co-Registranten ihre Registrierungen rechtzeitig fertigstellen können.

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Veranstaltungstipp:

Dr. Dieter Drohmann wird auch einen Vortrag über die Gesetzgebung in Korea auf dem EC Webforum Regulation: Navigating chemical legislation in Asia am 21. April halten. Neben Korea geht es bei dem Web-Event auch um Chemikaliengesetze in China und Japan.

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Welche anderen Verordnungen sind neben K-REACH für Importeure von chemischen Produkten nach Korea wichtig?

Drohmann: Sollte man Biozide in seinen Produkten haben, z.B. als Konservierungsmittel in Farben und Lacken, so findet bei diesen Substanzen nicht K-REACH, sondern die koreanische Biozidverordnung (K-BPR) Anwendung. K-BRP ist im Wesentlichen ebenso ein Abbild der EU Biozid Verordnung (BPR). Auch hier kann man einen OR beauftragen, vor Ort die regulatorischen erforderlichen Aufgaben zu regeln. 

Als neue Regulierung kam im Januar 2021 über die K-OSHA die Anforderung hinzu, die Sicherheitsdatenblätter beim MoE einreichen zu müssen. Die Fristen richten sich nach der in Verkehr gebrachten Menge. Um es nicht-koreanischen Herstellern und Formulierern zu ermöglichen, die Vertraulichkeit der Produktkompositionen aus der Verpflichtung zur Einreichung von SDB und CBI-Anträgen zu gewährleisten, wurde das System des Alleinvertreters nach K-REACH und K-BPR nun auch in der K-OSHA eingeführt.

Für Hersteller und Importeure in Korea ist zudem der Chemical Control Act (CCA) relevant, ein Gesetz, das vor allem Schutzmaßnahmen gegen Chemieunfälle, ein Emissionsregister sowie den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen regelt.

Sie werden auf dem European Coatings WebForum Regulations  über Chemikaliengesetzgebung in Korea sprechen. Was können die Teilnehmer hier erwarten?

Drohmann: Mit der Aktualisierung von K-OSHA und den bereits bestehenden Regelungen von K-REACH und K-BPR setzt sich der Trend schärfer werdender Chemikalienregulierungen in Korea weiter fort. Begründet liegt dies im starken Anstieg der vertriebenen chemischen Produkte auf dem koreanischen Markt sowie aufgrund von Chemieunfällen in der Vergangenheit.

Wichtig ist also hier immer auf dem Laufenden zu sein, insbesondere in komplexen Lieferketten wird es sich schwierig gestalten, den neuen Anforderungen zeitnah nachzukommen. Das gilt verstärkt für den Schutz von vertraulichen Informationen. Über unser Büro in Korea bin ich natürlich immer über die laufenden Entwicklungen und die „Stolpersteine“ und „Kniffe“ bei der Umsetzung in der Praxis informiert. Dieses werde ich in meinem Vortrag zur koreanischen Chemikalienregulierungen präsentieren.

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