Interview: Beschränkung von Mikrokunststoffen
Wie ist der aktuelle Stand des Beschränkungsverfahrens für Mikrokunststoffe?
Thorsten Grönig: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Januar 2019 einen Vorschlag zur Beschränkung von Mikrokunststoffen erarbeitet. Es geht dabei um Mikrokunststoffe, die verschiedenen Produkten absichtlich zugesetzt werden und – bei Verwendung – in die Umwelt freigesetzt werden können.
Neben einem Verwendungsverbot in diesen Produkten sieht die Regelung weiter eine umfangreiche Kennzeichnungs- und Berichtspflicht für Hersteller und industrielle Verwender vor, die Polymere oder polymerhaltige Materialien in ihren Produkten einsetzen. Komponenten von Farben und Lacken sind von dieser Regelung betroffen. Das Beschränkungsverfahren hat sich bis heute mehrfach verzögert. Aktuell ist davon auszugehen, dass im September ein Gesetzesvorschlag im REACH-Regelungsausschuss diskutiert wird.
Welchen weiteren Herausforderungen sehen sich die betroffenen Unternehmen gegenüber?
Grönig: Das Thema Mikrokunststoff wird in den Medien ausgiebig diskutiert. Dabei fallen häufig auch die die Begriffe „primärer“ Mikrokunststoff und „sekundärer“ Mikrokunststoff. Neben dem Beschränkungsverfahren für primären Mikrokunststoff startete Anfang März eine Konsultation zu sekundärem, also zu nicht beabsichtigt freigesetztem Mikrokunststoff. Diese ist Teil der „Initiative Umweltverschmutzung durch Mikroplastik – Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltfolgen“ der EU-Kommission.
Diese Initiative bewertet Mikrokunststoffe, die unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, beispielsweise durch Zerkleinerung oder Abrieb bei Verwendung eines Produkts. Im Fokus stehen dabei Produkte und Quellen, bei denen die höchste Freisetzung von Mikrokunststoff erwartet wird. Hier werden neben Kunststoffgranulaten, Textilien und Reifenabrieb auch Farben wie Fassaden-, Schiffs- und Straßenmarkierungsfarben genannt und in der Konsultation eingeschätzt. An dieser Konsultation konnte man bis Mai 2022 teilnehmen.
Welche Schritte sind als nächstes zu erwarten?
Grönig: Im Beschränkungsverfahren folgt auf die Diskussion eines Textvorschlags der Kommission eine Prüfung durch Parlament und Rat und darauf voraussichtlich die Annahme des Beschränkungsvorschlags. Hinsichtlich der Erhebungen zur unbeabsichtigten Freisetzung von Mikrokunststoff ist bisher nicht festgelegt worden, ob die Ergebnisse der Einschätzungen in eine spezielle Regulierung münden. Dennoch ist hier ein enormer Druck auf die Hersteller wahrzunehmen.