EuGH: Titandioxid zu Unrecht als krebserregend eingestuft

Farben- und Lackhersteller klagen erfolgreich vorm Europäischen Gerichtshof gegen die Einstufung von Titandioxid. Das Gericht erklärte die entsprechende Verordnung der EU-Kommission für nichtig.

Gestetze
Die Europäische Chemikalienagentur habe Fehler begangen Bildquelle: studio v-zwoelf - StockAdobe.com

Titandioxid in Pulverform ist durch die EU zu Unrecht als krebserregend eingestuft. Eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 23.11.2022 für nichtig. Die EU-Kommission habe einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit der Studie begangen, auf der die Einstufung beruhte, teilte das Gericht in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann noch Einspruch eingelegt werden.

2019 hatte die EU-Kommission beschlossen, dass der Stoff in Pulverform als krebserregend einzustufen ist, wenn er eingeatmet wird. Dabei ging es um Pulver mindestens 1 % Titandioxid-Partikeln, die kleiner als 0,01 Millimeter sind. Titandioxid wurde damit nicht verboten, musste aber mit einem Warnhinweis versehen werden. Dagegen hatten verschiedene Unternehmen, insbesondere Farben- und Lackhersteller wie die CWS Powder Coatings, sowie der Verband der Titandioxidhersteller (TDMA) geklagt.

Eine solche Einstufung müsse auf zuverlässigen und anerkannten Untersuchungen beruhen, urteilte das EU-Gericht nun. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Außerdem dürfe ein Stoff nur als krebserregend eingestuft werden, wenn er tatsächlich die „intrinsische Eigenschaft“ habe, Krebs zu erzeugen.

Titandioxid müsste also für sich genommen krebserregend sein. Hier dagegen besteht die Gefahr für Krebs laut Gericht nur in Verbindung mit bestimmten lungengängigen Titandioxidpartikeln, wenn sie in einem bestimmten Aggregatzustand, einer bestimmten Form, einer bestimmten Größe und einer bestimmten Menge vorhanden seien. Das reiche für die Einstufung als krebserregend nicht aus.

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