EU führt verpflichtende Diisocyanat-Schulungen ein
Die kürzlich im EU-Amtsblatt veröffentlichte Beschränkung für Diisocyanate im Rahmen der REACH-Verordnung der EU führt neue Mindestschulungsanforderungen für Personal ein, das mit Diisocyanaten und diisocyanathaltigen Mischungen arbeitet.
„Schulung zur sicheren Verwendung“
Gemäß Anhang, Absatz 1, dürfen „Diisocyanate nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn,
- a) die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew.-% oder
- b) der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.“
Zusammen mit Polyolen sind Diisocyanate die wesentlichen Bausteine von Polyurethanen, einem Kunststoff, der die Grundlage für eine breite Palette von Endanwendungen bildet. Dazu gehören Beschichtungen und Klebstoffe. Es ist jedoch eine Zunahme von Berufskrankheiten bei Personen zu verzeichnen, die mit Diisocyanaten arbeiten. Der Stoff reizt die Haut und – wenn er eingeatmet wird – die Atemwege.