Einfluss des Mischvorgangs auf die Einstufung von titandioxidhaltigen Pulvermischungen

Die Einstufung von Titandioxid-Pulvern in der CLP-Verordnung als Karzinogen, Kategorie 2 ist seit Oktober 2021 verbindlich umzusetzen. Der komplexe Einstufungseintrag stellt sowohl Hersteller als auch Verarbeiter von Titandioxid vor Herausforderungen.

Kronos hat ein Portfolio von Kunden in Europa Bildquelle: Azza_Hafizah - Pixabay (Symbolbild).

Um die Hersteller titandioxidhaltiger Pulvermischungen zu unterstützen, hat der Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. (VdMi) untersucht, ob der Mischvorgang sich auf den aerodynamischen Durchmesser der Titandioxid-Partikel auswirkt und so ein einstufungspflichtiges Gemisch entstehen könnte. Diese Studie wurde jetzt mit der Auswertung von insgesamt 31 Proben abgeschlossen.

Als entscheidende Größe für die Einstufung von sowohl reinen Titandioxidpulvern als auch pulverförmigen Gemischen, die Titandioxid enthalten, gilt der aerodynamische Durchmesser der Partikel. Gleichzeitig ist er eine neue Größe im Rahmen der Einstufung: Der aerodynamische Durchmesser beschreibt das Sinkverhalten von Partikeln in der Luft, nicht deren physische Größe. Einzustufen sind Titandioxidpulver oder Pulvermischungen, die 1% oder mehr titandioxidhaltige Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 µm enthalten. Diese Produkte müssen dann den Warnhinweis H351, das Signalwort „Gefahr!“ sowie das Gefahrenpiktogramm GHS08 tragen.

Einfluss des Mischvorgangs

Während viele Titandioxid-Hersteller durch Messungen zeigten, dass ihre Produkte nicht den Einstufungskriterien entsprechen, blieb zunächst unklar, ob dies einfach auf titandioxidhaltige Pulvermischungen übertragen werden kann. Der Mischungsvorgang könnte den aerodynamischen Durchmesser der enthaltenen Titandioxidpartikel verändern. Verarbeiter, die Pulvermischungen herstellen, stecken damit in einer Zwickmühle: Die Informationen ihrer Lieferanten sind für sie die erste verlässliche Informationsquelle. Gleichzeitig wissen sie aber nicht, ob sie diese Einstufung auf Ihre Mischungen übertragen können – und das bei einer großen Vielfalt an unterschiedlichen Mischungen.

Die im VdMi organisierten Hersteller titandioxidhaltiger Pulvermischungen haben in einer Messtudie den Einfluss des Mischvorgangs auf den aerodynamischen Durchmesser untersucht. Mit verschiedenen Modellmischungen wurde gezielt der Einfluss des Mischungspartners, des Mischungsverhältnisses und der gewählten Mischmethode untersucht.

Das Ergebnis: Bei allen Mischungen und Verfahren zeigte sich kein signifikanter Einfluss auf den Anteil von Partikeln mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 µm. Die gemessenen Werte lagen mehrere Größenordnungen unter dem für die Einstufung relevanten Grenzwert von 1 %.

Mehr Informationen zur Einstufung von Titandioxid findet sich auf der Website des VdMi.

Hersteller zu diesem Thema