VDPM veröffentlicht Technische Spezifikation für Wärmedämmputzmörtel
Nach Ablauf der bisherigen Verbandszulassung steht den Mitgliedsunternehmen somit ein nationales Dokument zum Nachweis der geforderten Eigenschaften von Wärmedämmputzmörtel insbesondere zur Wärmeleitfähigkeit und zum Brandverhalten zur Verfügung.
Die bauordnungsrechtliche Grundlage für die Technische Spezifikation bildet der Abschnitt D3 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Dort heißt es: „In Bezug auf die Wesentlichen Merkmale eines Bauproduktes, die von der der CE-Kennzeichnung zugrundeliegenden harmonisierten technischen Spezifikation erfasst sind, ist die CE-Kennzeichnung die einzige Kennzeichnung (Art. 8 Abs. 3 UAbs. 1 BauPVO). Ansonsten sind weitere freiwillige Angaben zu dem Produkt möglich. In diesem Fall ist deren Korrektheit in einer technischen Dokumentation darzulegen.“
Festgelegten Grundanforderungen an Bauwerke
Die neue Technische Spezifikation stellt den Mitgliedsunternehmen des VDPM die erforderlichen Angaben zum Nachweis der Einhaltung von Anforderungen bereit, die sich in Deutschland aus den in den Landesbauordnungen festgelegten Grundanforderungen an Bauwerke in Bezug auf die Verwendung von Wärmedämmputzmörtel ergeben. Erfasst sind darin sowohl mineralische Wärmedämmputzmörtel wie auch solche mit EPS-Leichtzuschlag.
Die neue Technische Spezifikation ist auf der Internetseite www.vdpm.info als pdf abrufbar.