Neueinstufung von Formaldehyd als krebserregend

Seit dem 1. Januar 2016 sind alle Produkte ab einem freien Formaldehydgehalt von 0,1 % als karzinogen (Carc. 1B) einzustufen.

Formaldehyd ist von der EU als krebserregend eingestuft worden. Quelle: knipseline/pixelio.de -

Am iLF Magdeburg wird neben der „Acetylacetonmethode“ (VdL RL 03) zur Bestimmung von Formaldehydgehalten von bis zu 0,01 % (100 ppm) in Wasser-basierten Produkten nun auch das „Sulfitverfahren“ (DIN EN ISO 11402) angeboten. Letzteres eignet sich zur Bestimmung relativ hoher Formaldehydgehalte (> 100 ppm) sowohl für Wasser- als auch für Lösemittel-basierte Systeme. Mit der Neueinstufung von Formaldehyd als krebserregend durch die EU sind seit dem 01.01.2016 Produkte mit einem Gehalt ab 0,1 % (1000 ppm) entsprechend zu deklarieren.

Weitere Informationen: Dr. Bernd Neumann iLF Magdeburg bernd.neumann@lackinstitut.de

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