MAK-Liste über gefährliche Arbeitsstoffe vorgelegt
Seit ihrer Gründung am 29. September 1955 durch den DFG-Senat ist es die Aufgabe der Kommission, Stoffe, denen Menschen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, im Hinblick auf gesundheitliche Belastungen zu bewerten und Grenzwerte vorzuschlagen – ganz im Sinne der in der Satzung der DFG festgelegten Aufgabe der wissenschaftlichen Politikberatung. Die Liste, die die Grundlage für die entsprechende Gesetzgebung liefert, wurde nun an das Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Sie enthält 85 Änderungen und Neuaufnahmen gegenüber dem Vorjahr.
MAK-Wert für 4-tert-Octylphenol festgelegt
Einige Arbeitsstoffe können zusätzlich zur Gesundheit Erwachsener sowohl die Fruchtbarkeit als auch das werdende Kind im Mutterleib beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund hat die MAK-Kommission im Jahr 2015 die Stoffe 4-tert-Octylphenol und Diethylhexylphthalat (DEHP) untersucht, die ähnlich wie Hormone wirken. Für das 4-tert-Octylphenol, das unter anderem für die Herstellung von Isolationslacken oder Druckfarben verwendet wird, setzte sie einen MAK-Wert fest und wird im kommenden Jahr die Wirkung während der Schwangerschaft genauer betrachten. Für den Weichmacher DEHP stellte die Kommission fest, dass dieser Stoff bei Einhaltung des MAK-Wertes keine Gefahr für das ungeborene Kind dar-stellt. Beispielsweise als Isolieröl in Kondensatoren kamen früher polychlorierte Biphenyle, kurz PCB, zum Einsatz. Diese Stoffe beschäftigten die Kommission 2014 zum wiederholten Male – diesmal mit dem Ergebnis, dass die komplette Stoffgruppe in die jeweils gleiche Krebs-, Keimzellmutagen- und Schwangerschaftsgruppe mit dem gleichen niedrigen MAK-Wert eingeordnet wurde. Damit gibt es nun für alle chlorierten Biphenyle einen MAK-Wert, bei dessen Einhaltung keine krebserzeugende Wirkung und allenfalls ein sehr geringer Beitrag zur keimzell-mutagenen Wirkung zu befürchten ist – ein Risiko während der Schwangerschaft kann dabei jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Hautsensibilisierend: Lackrohstoff Dicyclohexylmethandiisocyanat
Insgesamt senkte die Senatskommission in der neuen Liste acht MAK-Werte ab, ließ elf nach einer neuerlichen Überprüfung unverändert, schlug für zehn Stoffe neue MAK-Werte vor und hob den Wert für fünf Stoffe an, was bedeutet, dass eine höhere Konzentration sich als nicht schädlich herausgestellt hat. Zu diesen Stoffen gehören mit Wasserstoff behandelte leichte Erd-öl-Destillate, Glycerin und Methacrylsäure, die zur Herstellung von Kunststoffen verwendet wird. In der Kategorie der krebserzeugenden Arbeitsstoffe wurde für die Ölsäure der Krebsverdacht ausgeräumt. Ölsäure wird für die Herstellung von Seifen und Metallseifen sowie für die Tensidproduktion oder als Kühlschmierstoff-Komponente genutzt. Als hautsensibilisierend ordnete die Kommission Dicyclohexylmethandiisocyanat ein, das für Harze oder als Lack- und Textilrohstoff verwendet wird. Eine sensibilisierende Wirkung auf die Atemwege zeigte sich bei der wissenschaftlichen Überprüfung der Verdauungsenzyme Trypsin und Chymotrypsin.
Vorschläge stehen zur Diskussion
Die Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen oder kurz MAK-Werte, die nach wissenschaftlichem Kenntnisstand eine Beeinträchtigung der Gesundheit ausschließen, erhielten ihren Namen bereits 1953, als die Vorbereitungen für eine solche Kommission anliefen. Die erste der mittlerweile 51 Listen mit Grenzwerten erschien im Dezember 1958. Im Laufe der Jahre kamen zu den MAK-Werten Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte oder kurz BAT-Werte). Außerdem beschreibt sie die Biologischen Leitwerte (BLW) sowie die Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR). Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen.
Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2015 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.