Harmonisierte Produktmeldung für industrielle Verwendungen

Aline Rommert, Technische Referentin im Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie, gibt ein Update zur harmonisierten Produktmeldungen und die Anforderungen an die Meldung für industrielle Verwendungen. Interview von Silke Karl.

Aline Rommert ist Technische Referentin beim VDL.

Wie ist der aktuelle Stand der harmonisierten Produktmeldung?

Aline Rommert: 2017 wurde ein neuer Anhang VIII zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung an die CLP-Verordnung 1272/2008 angefügt. Dieser Anhang schafft den rechtlichen Rahmen für eine europäisch harmonisierte Produktmeldung. Zentrale Elemente der Harmonisierung sind das einheitliche Mitteilungsformat (PCN-Format) sowie die Möglichkeit, die Mitteilungen über ein zentrales Mitteilungsportal bei der ECHA einzureichen.

Die erste Deadline für professionelle und Verbraucheranwendungen ist im Januar 2021 bereits verstrichen. Für Verbraucherprodukte und Produkte zur gewerblichen Verwendung, die als gesundheitlich oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, müssen Produktmeldungen bei der benannten Stelle vorliegen. Die nun anstehende Frist ist mit dem 1. Januar 2024 die PCN-Meldung für Gemische für industrielle Anwendungen.

Welche Anforderungen werden an die Meldung für industrielle Verwendungen gestellt?

Rommert: Für Gemische, die ausschließlich für den industriellen Gebrauch bestimmt sind, ist neben einer „normalen“ harmonisierten Meldung, wie sie auch für Verbraucherprodukte und gewerbliche Verwendung gemacht wird, ebenso möglich eine „rein industrielle Meldung“ durchzuführen. Bei einer „vereinfachten“ Meldung können die bei der benannten Stelle eingereichten Angaben zur Zusammensetzung ihrer industriellen Gemische auf die in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) enthaltenen Informationen beschränkt sein.

Weitere detaillierte Informationen über die Zusammensetzung im Falle eines medizinischen Notfalls müssen aber auf Anfrage rasch verfügbar sein. Daher beinhaltet die vereinfachte Meldung auch die Bereitstellung einer 24-Stunden-Notrufnummer sowie einer E-Mail-Adresse für den Austausch von Informationen zwischen Mitteilungspflichtigem und Behörde.

Welche Hilfestellung bietet der VdL seinen Mitgliedern hier?

Rommert: Wir haben bereits viele Erfahrungen bei der ersten Deadline sammeln können. Der VdL informiert regelmäßig und umfassend über Rundschreiben, Webseminare und auf der Technischen Tagung. Fragestellungen spezifisch zur Produktmeldung industriell verwendeter Gemische werden in einer Arbeitsgruppe bei CEPE – unserem europäischen Verband – erörtert.

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