Gefahrgutbeföderung: Neue Regularien in China

In den letzten Monaten wurden chinesische Zollvorschriften, Registrierungsvorschriften oder Vorschriften für die Beförderung hochgiftiger Chemikalien in und um Shanghai herum verabschiedet. Stellen diese „neuen“ wesentliche Anforderungen an Versender außerhalb Chinas?

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Was hat sich an den Regularien für Gefahrgutbeförderung in China geändert? Bildquelle: David Carillet - stock.adobe.com

Ein europäischer Versender hält die international geltenden Gefahrgutbeförderungsvorschriften für den See- und Luftverkehr ein. Nun stellt sich die Frage, ob er damit alles Notwendige getan hat, um Transportverzögerungen auszuschließen.

„Chinesisches ADR“ und Verwaltungsmaßnahme zur Gefahrgutbeförderung

Der Blick auf die Rechtsentwicklung beginnt mit der Inkraftsetzung der nicht verbindlichen Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter – JT/T 617 (Regulations concerning road transport of dangerous goods), das sogenannte „Chinesische ADR“ durch das Chinesische Ministerium für Transport (MOT) zum 1. Dezember 2018.

Gut ein Jahr später zum 1. Januar 2020 wurde dann die erste verbindliche Verwaltungsmaßnahme für die Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Administrative measures for safety of the carriage of dangerous goods by road) in Kraft gesetzt. Diese Maßnahme mit umfassendem Regelungsbereich muss von den an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten verbindlich angewendet werden und beinhaltet eine Auflistung bußgeldbewährter Regelverstöße. Mit diesen „neuen“ Regelungen nähert man sich in China immer stärker inhaltlich an das in und außerhalb Europa geltende ADR an. Dies könnte einer möglichen zukünftigen Ratifizierung des ADR auch in China dienlich sein.

Chinesische Zollvorschriften reglementieren Gefahrgutbeförderung

Seit Anfang 2021 gilt eine neue Zollvorschrift für den Im- und Export von Gefahrgütern nach und aus China. Die General Adminis-tration of Customs of the Peoples Republic of China (GACC) ist u. a. für die Inspektion von importierten und exportierten gefährlichen Chemikalien verantwortlich. Die GACC hat am 10. Januar 2021 die Bekanntmachung No. 129 mit dem Titel „Bekanntmachung zu Fragen bezüglich der Kontrolle von importierten und exportierten gefährlichen Chemikalien und deren Verpackungen (Annoucement on questions regarding in the inspection on imported and exported hazardous chemicals and their packages)“ in Kraft gesetzt.

Diese Bekanntmachung ist das leitende Dokument für die Zollbehörde zur Erfüllung ihrer Pflichten hinsichtlich der Inspektion und Kontrolle gefährlicher Chemikalien, welche u. a. im nationalen Inventar der gefährlichen Chemikalien (Inventory of hazardous chemicals (Edition 2015)) gelistet sind, sowie deren Verpackungen. Die Bekanntmachung No. 129 verlangt vom Importeur und Exporteur von gefährlichen Chemikalien bzw. deren Vertretern die Bereitstellung gefahrgut- und chemikalienrechtlicher Stoffdaten und darüber hinaus u. a. Konformitätserklärungen, sowie Inspektions- und Identifikationsberichte. Die Bekanntmachung No. 129 wird durch eine Auslegungsvorschrift ergänzt, die die komplette gefahrgutrechtliche UN-Spezifikationsmarkierung der Verpackung als Angabe beispielhaft darstellt und damit gewissermaßen fordert.

Regionale Beförderungsverbote für hochgiftige und andere Chemikalien

Neben landesweit geltenden Bestimmungen wurden auch nur regional geltende Regelungen verabschiedet. Das Gesetz zum Schutz des Jangtse-Flusses der Volksrepublik China (Yantze river protection law) trat am 1. März 2021 in Kraft. In Artikel 51 Absatz 2 des Gesetzes wird ein Beförderungsverbot für hochgiftige Chemikalien und andere Chemikalien entlang der Häfen des Jangtse-Beckens einschließlich der Waigaoqiao Port Area festgelegt. Andere Häfen Chinas kennen bisher keine vergleichbare Regelung.

Betroffen sind zum einen hochgiftige Chemikalien, die im Inventar der gefährlichen Chemikalien (Inventory of hazardous chemicals) in der Fassung von 2015 aufgelistet sind. Zum anderen sind es die Chemikalien, die im Inventar der verbotenen gefährlichen Chemikalien auf Inlandswasserstraßen (Inventory of prohibited dangerous goods by inland river) in der Fassung von 2019 genannt wurden. Es ist verboten, die aufgeführten Chemikalien auf diesem Wasserweg ein- oder auszuführen oder diese zum Transit oder Transfer zu nutzen. Gemäß Artikel 90 des Gesetzes kommen bei Verstoß gegen die Regelung Geldbußen, Geschäftsschließungen oder Widerrufe der Lizenzen in Betracht.

Pilotprojekt zum QR-Code startet in Guangdong

Im Juli 2021 startete in der Provinz Guangdong ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen Chemikalienproduzenten und -importeure ihre gefährlichen Chemikalien registrieren und für diese einen QR-Code (Quick Response Code) erstellen. Dieser QR-Code soll den Zugang u. a. zu den wesentlichen gefahrgut- und gefahrstoffrechtlichen Informationen sowie Firmenname und Notfallmaßnahmen ermöglichen. Ausländische Exporteure sollen die chinesischen Importeure bei der Registrierung und Beschaffung des QR-Codes durch die Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen und Daten unterstützten.

Dieser QR-Code wird auf Gefahrstoffetiketten, Verpackungen, Container/Tankcontainer oder Fahrzeugen aufgebracht. Ziel dieser landesweit angedachten Maßnahme ist die weitere Überwachung von gefährlichen Chemikalien in China, mit der eine gesteigerte Sicherheit im Umgang mit und bei der Beförderung dieser Stoffe sowie für den Notfall einhergeht. Unter dem Arbeitstitel „Ein Unternehmen, ein Produkt und ein QR-Code“ ist ggf. die landesweite Einführung in diesem Jahr beabsichtigt. Dazu hat das National Registration Center for Chemicals (NRCC) im September 2021 seine „Haz-Chem“-Registrierungsplattform aktualisiert, auf deren Grundlage das „QR System“ beruht. Liefern Unternehmen dasselbe Produkt an verschiedene Importeure in China, so muss sich der einzelne Importeur gesondert registrieren, da jeder QR-Code einzigartig ist. Der QR-Code kann mit Wechat oder Alipay ausgelesen werden.   

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