VdL: Beschränkung von Mikroplastik schafft „keine Vorteile, nur Kosten
Im Januar 2019 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag zur Beschränkung von Mikrokunststoffen, die bestimmten Produkten absichtlich zugesetzt werden, erarbeitet. Der Vorschlag zielt auf Produkte ab, aus denen Mikrokunststoffe in die Umwelt freigesetzt werden. Neben einem Verwendungsverbot in bestimmten Produkten sieht die Regelung auch umfangreiche Kennzeichnungs- und Berichtspflichten für Hersteller und industrielle Verwender von vielen Polymeren (Kunststoffen) und polymerhaltigen bzw. polymerbeschichteten Materialien vor.
Komponenten von Farben, Lacken und Druckfarben fallen unter die vorgeschlagene Definition für Mikrokunststoffe und sind damit von dieser Regelung betroffen.
„Mit dem Beschränkungsvorschlag wird das angestrebte Ziel einer Nachverfolgbarkeit der Verwendung und eines möglichen Umwelteintrags von Mikrokunststoffen jedoch verfehlt“, kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie.
„Kennzeichnungs- und Berichtspflicht bringt keine weiteren Vorteile“
Auf der einen Seite erfasse der Beschränkungsvorschlag nur einen Bruchteil der eingesetzten Mikrokunststoffe, anderseits gelten bereits heute für industrielle Verwender umfangreiche Vorschriften zum Gewässerschutz und zur Entsorgung. Darüber hinaus enthalten Etiketten bzw. technische Merkblätter bereits Hinweise zur Verwendung und Entsorgung von Farben, Lacken und Druckfarben. Engelmann: „Eine über die bestehenden Verpflichtungen hinausgehende Kennzeichnungs- und Berichtspflicht bringt keine weiteren Vorteile, sondern weiteren bürokratischen Aufwand und erhebliche Kosten für die vor allem mittelständisch geprägte Lack-, Farben- und Druckfarbenbranche.“