Umstellungsfrist für Gefahrstoffkennzeichnung endet
Um die einheitlichen Kriterien für die Risikobewertung umzusetzen, wurden alle Gefahrstoffe neu bewertet und oftmals im Vergleich zum alten System als gefährlicher eingestuft.
Übergangsfrist endet am 31. Mai 2015
Für Unternehmen bedeutet dies, dass Dokumente und Vorschriften entsprechend angepasst werden müssen. Übergangsfristen, die Unternehmen die Verwendung der alten Gefahrstoff-Symbole oder Risikobewertungen einräumten, enden am 31. Mai 2015. Daher ist es höchste Zeit, Prozesse und Dokumentationen an die neue Gesetzeslage anzupassen und sich rechtssicher aufzustellen. Peter Bruckhaus, Gefahrstoff-Experte bei TÜV Rheinland: „Die Verantwortung für die richtige Risikobewertung und die abgeleiteten Schutzmaßnahmen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung liegt beim jeweiligen Betrieb.“
Mitarbeiter unterweisen
Auf den ersten Blick scheinen die neuen Symbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen selbsterklärend. Dennoch ist eine Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter wichtig und notwendig. Hier gilt es unter anderem zwei neue Symbole zu erläutern: Das Ausrufezeichen mahnt zur Vorsicht und weist auf Gefahrstoffe hin, die sensibilisierende, reizende und gesundheitsschädliche Wirkungen haben. Das neue Symbol für Gesundheitsgefahr (Oberkörper hinter einem Stern) ist weit gefasst: Es kennzeichnet Stoffe, die sehr schwere Gesundheitsschäden mit verzögertem Verlauf auslösen können. Darunter fallen zum Beispiel Erbgutveränderungen oder auch Krebserkrankungen.
Signalwörter ergänzen Kennzeichen
Das bisher bekannte Andreaskreuz wird nicht mehr verwendet. Zusätzlich können diese Kennzeichnungen um sogenannte Signalwörtern ergänzt werden, die den Gefährdungsgrad noch einmal unterstützen. „Gefahr“ wird verwendet für ernsthaftere (höhere) Gefahrenkategorien. „Achtung“ steht für weniger schwerwiegende (tiefere) Gefahrenkategorien. Das neue Symbol für Gesundheitsgefahr in Kombination mit „Gefahr“ warnt es beispielsweise davor, dass ein Gefahrstoff die Organe schädigt (H370). In Kombination mit dem Signalwort „Achtung“ ist die Bedeutung abgeschwächt: Das Symbol weist dann darauf hin, dass Organschäden auftreten können (H371).
Die neuen Kennzeichnungen zu kennen, ist nicht nur beim beruflichen Umgang mit Gefahrstoffen wichtig. Sie begegnen jedem Verbraucher im privaten Umfeld, zum Beispiel im Haushalt auf Reinigungsmitteln, Blumendünger, Farben, Lacken oder Klebstoffen. Im Flyer „Gefahrstoffe im Haushalt“ hat TÜV Rheinland die Symbole, ihre Bedeutung und mögliche Schutzmaßnahmen übersichtlich zusammengefasst.
Weitreichende Auswirkungen im Unternehmen
Aus der neuen Einstufung der Gefahrstoffe und dem gefährdungsbezogenen Ansatz der GHS leiten sich für Firmen umfangreiche Veränderungen ab: Sichtbar werden sie in der Betriebsanweisung, die mit konkreten Hinweisen zu Schutzmaßnahmen an die neuen Vorschriften angepasst werden muss. Aber auch weitere Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Risikoanalysen oder Gefahrstoffverzeichnisse müssen neu gefasst werden. Daraus ergeben sich oft Folgeänderungen in Prozessen, Vorschriften und Abläufen, die es zu dokumentieren gilt. Darüber hinaus müssen die betroffenen Mitarbeiter unterwiesen und geschult werden.
TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen bei der Anpassung aller betroffenen Prozesse und Dokumente. Sehr effizient lässt sich der Umgang mit Gefahrstoffen über das TÜV Rheinland Online-Gefahrstoffmanagement-System TOGs abwickeln. Es umfasst alle relevanten Prozesse von der Informationsbeschaffung über die Beurteilung von Risiken bis hin zur Festlegung von passenden Maßnahmen und deren rechtssicherer Dokumentation.