Klebstoffe mit Lebensmittelkontakt
Die Klebstoffindustrie arbeitet intensiv an der Sicherheit ihrer Produkte. FEICA, der Verband der europäischen Klebstoff- und Dichtstoffindustrie, hat verschiedene Leitdokumente veröffentlicht, nicht nur um seine eigenen Mitglieder bei der Gewährleistung der Sicherheit der Endverpackung zu unterstützen, sondern auch die anderen Akteure der Lieferkette für Lebensmittelkontaktmaterialien.
Auf EU-Ebene sind alle Lebensmittelkontaktmaterialien durch die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, auch Rahmenverordnung genannt, geregelt. Dieses Vorschriftenwerk hat den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zum Ziel, aber auch das effektive Funktionieren des Binnenmarkts für Lebensmittelkontaktmaterialien. In der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 sind zusätzlich Vorschriften zur guten Herstellungspraxis (good manufacturing practice – GMP) für Materialien und Gegenstände festgelegt, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Die Rahmenverordnung legt allgemeine Grundsätze fest und sagt aus, dass für unterschiedliche, für Lebensmittelverpackungen vorgesehene Materialarten besondere Maßnahmen eingeführt werden können. Einige Maßnahmen wurden bereits realisiert. Sie wurden als europäische Verordnungen oder Regelungen umgesetzt und enthalten die Bedingungen und Vorschriften im Hinblick darauf, wie die Anforderungen der Rahmenverordnung von einer bestimmten Materialgruppe erfüllt werden sollten. Die bekannteste und umfassendste Maßnahme ist die „Kunststoffverordnung“, die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Für Klebstoffe existiert auf EU-Ebene jedoch keine solche Verordnung. In einigen Fällen kann dies in der Lieferkette zu Unsicherheiten führen.
Event Tipp
Erhalten Sie Updates zu den Entwicklungen bei Regularien für den Lebensmittelkontakt. Das European Coatings Seminar Food Contact Legislation gibt Tipps zur Umsetzung der bestehenden regulatorischen Bestimmungen und erklärt welche Änderungen auf dem Gebiet auf Sie zukommen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Seminar am 6. Dezember 2017 in Amsterdam.
FEICA-Leitfaden für eine lebensmittelrechtliche Statuserklärung für Klebstoffe
Zur Unterstützung von Klebstoffherstellern und nachgeschalteten Anwendern veröffentlichte FEICA 2013 erstmals den FEICA-Leitfaden für eine lebensmittelrechtliche Statuserklärung für Klebstoffe. Dieser Leitfaden enthält Instrumente, Empfehlungen und Antworten dazu, welche Angaben von Rohstofflieferanten für Klebstoffe anzufordern sind, damit leichter entschieden werden kann, ob ein Rohstoff für eine Anwendung mit Lebensmittelkontakt geeignet ist oder nicht, und wo die entsprechenden Gesetzestexte für weitere Informationen zu finden sind. Zudem enthält der Leitfaden einen Entscheidungsbaum zur Bewertung der Eignung eines Klebstoffs für die vorgesehene Anwendung. Schließlich wird in dem Leitfaden erklärt, welche Angaben in einer Unterlage zum lebensmittelrechtlichen Status enthalten sein müssen, sodass das nächste Glied der Lieferkette entsprechend informiert werden kann.
Richten sich Klebstoffhersteller nach dem FEICA-Leitfaden für eine lebensmittelrechtliche Statuserklärung für einen Klebstoff, dann sollten sie durch Einsatz der verschiedenen vorgeschlagenen Instrumente in der Lage sein, nachzuweisen, dass ihre Produkte den Anforderungen der Rahmenverordnung entsprechen.
Ursprünglich bestand das Ziel der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 „über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“ (GMP-Verordnung) darin, insbesondere diejenigen Materialien zu erfassen, die noch nicht mittels EU-Vorschriften geregelt sind, beispielsweise Druckfarben, Papier und Klebstoffe. Tatsächlich zwingt sie jedoch alle Akteure der Lieferkette für Lebensmittelkontaktmaterialien, sicherzustellen, dass das betreffende Material oder Produkt so verarbeitet, kontrolliert und bewertet wird, dass es sich für den vorgesehenen Zweck des Kontakts mit Lebensmitteln eignet. Daher kann man sagen, dass die GMP-Verordnung eine Durchführungsverordnung der Anforderungen von Artikel 3 der Rahmenverordnung (Nr. 1935/2004) ist.
FEICA-Leitfaden zur guten Herstellungspraxis (GMP)
Der 2015 veröffentlichte FEICA-Leitfaden zur guten Herstellungspraxis hat das Ziel, die Klebstoffindustrie, Kunden und andere Interessenvertreter beim besseren Verständnis dahingehend zu unterstützen, wie die GMP-Verordnung für Klebstoffe umzusetzen ist.
Einige der Anforderungen der GMP-Verordnung sind schon mittels eines eingerichteten, eingeführten Qualitätsmanagementsystems (wie beispielsweise ISO 9001 und gleichwertige Verfahren) erfüllbar. Daher konzentriert sich der FEICA-Leitfaden in der Hauptsache auf Anforderungen, die entweder speziell die Klebstoffindustrie betreffen oder die zur Erfüllung der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 zusätzlich bestehen.
FEICA-Leitfaden zur Migrationsprüfung von Klebstoffen
2016 fügte FEICA dem Paket einen weiteren Leitfaden hinzu. Der FEICA-Leitfaden zur Migrationsprüfung von Klebstoffen, die für Lebensmittelkontaktmaterialien bestimmt sind, enthält spezielle Empfehlungen für Fälle, bei denen eine Konformitätsprüfung von Klebstoffen als Bestandteile von Lebensmittelkontaktstoffen in Erwägung gezogen wird. Da auf EU-Ebene keine einheitlichen Regelungen für Klebstoffe festgelegt sind, soll dieser Leitfaden die besonderen Gegebenheiten bei Klebstoffen in Bezug auf Migrationsprüfungen verdeutlichen und damit die Beziehungen zwischen den Klebstoffherstellern und deren Kunden stärken.
Klebstoffe sind sehr komplexe Produkte. Daher sind im Leitfaden zuerst die Arten von Technologien für Klebstoffe für Lebensmittelkontaktstoffe und deren spezielle Anwendung definiert (reaktive Polyurethan (PU)-Klebstoffe; Klebstoffe auf Basis natürlicher Polymere; Dispersionen/Emulsionen: Klebstoffe auf Basis von Vinylacetat-Polymeren (PVAc) oder Ethylvinylacetat-Copolymeren (EVA); Dispersionen/Emulsionen: Klebstoffe auf Basis von Acrylatpolymeren und -Copolymeren, einschließlich von Styrol-Acrylat-Terpolymeren und Reaktivsystemen; Kaltsiegelklebstoffe; Heißsiegelklebstoffe; Schmelzklebstoffe). Weiter werden im Leitfaden charakteristische Probleme aufgezeigt und mögliche Optionen für Prüfungen beschrieben, wobei die Abschnitte nach Technologien untergliedert sind, sodass Kunden leichter Informationen zu Problemen finden, wenn sie Klebstoffe nach den nur für Kunststoffe vorgesehenen Verfahren prüfen. Der FEICA-Leitfaden zur Migrationsprüfung sollte Antworten geben, wenn zwischen Kunden, Labors und Klebstofflieferanten das Thema Konformitätsprüfungen mittels Migrationsprüfung von Klebstoffen diskutiert wird.