Harmonisierte Meldepflichten im Anmarsch

Im vergangenen März wurde im Amtsblatt der Europäischen Union ein neuer Anhang veröffentlicht, der den Countdown für die Termine startete, um gefährliche Gemische harmonisiert EU-weit benannten Stellen zu melden. Was ist Stand der Dinge zu Giftnotrufzentralen?

Harmonisierte Meldepflichten im Anmarsch. Bild: FreePod-Fotolia -

Der Termin für die Meldung gefährlicher Mischungen, die an Verbraucher abgegeben werden, ist laut dem neuen Anhang VIII der CLP-Verordnung der 1. Januar 2020. Am 1. Januar 2021 und 2024 werden phasenweise weitere Termine in Kraft treten für die Meldung von Gemischen, die für den gewerblichen und industriellen Gebrauch bestimmt sind (obwohl bestehende Meldungen nach früheren Regeln bis zum 1. Januar 2025 gültig bleiben, wenn sie sich nicht ändern).

Wie man sich vorstellen kann, ist dies keine kleine Aufgabe. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA richtet mit Unterstützung und Feedback von Industrievertretern der wichtigsten betroffenen Sektoren technische und wissenschaftliche Leitlinien für Unternehmen in der EU ein. Als sich die ECHA, die Industrie und die Behörden der Mitgliedstaaten zu diesen Gesprächen trafen, wurde deutlich, dass einige der vorhergesehenen Lösungen genauer ausgearbeitet und einige andere neu bewertet werden müssen.

Leitfaden

Dieser Leitfaden wird unter aktiver Einbeziehung von Behörden und Industrie über die Arbeitsgruppe erarbeitet. Hier hat FEICA zusammen mit anderen Verbänden die Möglichkeit, die Ausarbeitung und Struktur des Textes zu leiten, um sicherzustellen, dass er in Zukunft eine nützliche Quelle für praktische Informationen darstellt. Der erste Entwurf wird Ende dieses Jahres erwartet, es wird sich hierbei aber zunächst um eine vorläufige Fassung handeln: Der formelle Beratungsprozess beginnt in 2018.

PCS (Produktkategorisierungssystem)

Harmonisierte Produktkategorien in Branchenbenachrichtigungen werden in Zukunft obligatorisch sein. Dabei handelt es sich um eine einzelne Auswahlmöglichkeit, die auf der Hauptanwendung basiert und dazu bestimmt ist, benannten Stellen bzw. Giftnotrufzentralen dabei zu helfen, die Berichterstattung und statistische Analyse von Vergiftungsvorfällen zu verstehen. Das System sollte bis Ende diesen Jahres verfügbar sein.

Eindeutiger Formelidentifikator (UFI)

Über die UFI (Unique Formula Identifier) sind bereits viele Information veröffentlicht worden. Es handelt sich hierbei um eine neue Benachrichtigungsanforderung, die zwingend auf dem Produktetikett vorhanden sein muss. Die ECHA entwickelt einen UFI-Generator und einen Algorithmus, die den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um eigene UFIs zu generieren (voraussichtlich in ersten Quartal 2018). Mehrere Industriezweige, darunter die FEICA, haben bereits ihre Besorgnis bezüglich der praktikablen Anwendbarkeit der derzeitigen Regeln für die Zuordnung von UFIs zu Gemischen ­signalisiert. Eine ­praktikable Lösung wird jedoch von allen Parteien erwartet.

Benachrichtigungsformat der PCN-Giftnotrufzentrale

Die ECHA plant, ein weiteres Online-Tool zu veröffentlichen. Dieses soll Unternehmen ermöglichen, von einem strukturierten elektronischen Format zu profitieren, in welchem die harmonisierten Informationsanforderungen definiert werden. Obwohl es für Unternehmen möglich war, mit dem ersten Entwurf des Tools zu experimentieren, ist dieses nun überflüssig. Eine überarbeitete Version, die Rückmeldungen von der Industrie und Giftnotrufzentralen berücksichtigt, wird Anfang 2018 live geschaltet.

Zentrales Benachrichtigungsportal

In diesem Stadium ist die Idee, ein zentrales Meldeportal für alle Meldungen auf EU-Ebene zu etablieren, immer noch im Gespräch. Die ECHA plant, Unternehmen in Europa ein solches Portal anzubieten. Der Vorschlag wird jedoch noch immer ausgearbeitet. Eine Machbarkeitsstudie wurde durchgeführt und ihre Ergebnisse werden zur Zeit ausgewertet. Dieses zentrale Meldeportal soll den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und gleichzeitig die Effizienz der Industrie erhöhen. Natürlich wurden Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Vertraulichkeit geäußert und werden derzeit auf nationaler Ebene diskutiert. Darüber hinaus ist es immer noch nicht klar, ob Giftnotrufzentralen und benannte Stellen verpflichtet sind, Benachrichtigungen über dieses Portal zu akzeptieren, oder ob Unternehmen ihrerseits immer noch in der Lage sein werden, Meldungen an jede einzelne betroffene Stelle direkt zu erstatten. Dies wird in hohem Maße vom Ergebnis der Gespräche zwischen den Vertretern der Mitgliedstaaten abhängen.

Tipps zur Umsetzung

Zunächst sollte beachtet werden, dass Importeure oder nachgeschaltete Anwender, die Mischungen in den EU-Markt einführen, welche für Menschen gesundheitsgefährdend sind oder eine physikalische Gefahr bedeuten, diesen neuen Anforderungen unterliegen.

Es ist ratsam, mit der Identifizierung von Gemischen zu beginnen, für die eine Meldung erforderlich ist. Folgende Informationen sollten dabei berücksichtigt werden: der Produktidentifikator, UFI, Kontaktinformationen, Gefahrenidentifikation, Informationen zu Mischungskomponenten und zusätzliche Informationen, wie der Verpackungstyp.

Aufgrund der erwarteten Änderungen und Online-Tools ist es außerdem ratsam, die notwendigen Ressourcen für IT-Änderungen oder Aktualisierungen innerhalb der Organisation zu berücksichtigen. Die Zeit vergeht wie im Fluge: Planen Sie im Voraus!

Nicolás Fuentes, FEICA

Hersteller zu diesem Thema