Forschungszulagengesetz: Steuerliche Entwicklungsförderung steht in den Startlöchern
Die Bundesregierung möchte die Investitionen in Forschung und Entwicklung zu erhöhen. Dazu soll auch eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung gehören, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen im Fokus hat.
Steuerliche Forschungsförderung
Konkret geht es um die „Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage, geregelt in einem eigenständigen Gesetz als steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz, das auf alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe, der jeweiligen Gewinnsituation und dem Unternehmenszweck gleichermaßen Anwendung findet“, so heißt es im nun vorliegenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.
Zu den begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen demnach Aktivitäten aus den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung gehören. Als nicht förderfähig gelten hingegen Maßnahmen, die ein bereits weitgehend festgelegtes Verfahren oder Produkt lediglich zur „Marktreife“ bringen sollen.
Der komplette Entwurf für das Forschungszulagengesetz beim Bundesfinanzministerium.
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