Einstufung von Titandioxid: Entscheidung vertagt
Am Donnerstag, 14. Februar, hat das für die Chemikaliengesetzgebung maßgebliche REACH-Komitee die mehrstündigen Beratungen am Abend in Brüssel abgebrochen. Das Thema wurde nun auf eine Sonder-Sitzung des REACH-Regelungsausschusses am 7. März verschoben. Sollte auf dieser Sitzung keine qualifizierte Mehrheit erreicht werden, würde die Entscheidung nach der Europawahl im Herbst in die Hände der neuen Kommission gelegt werden.
Teilnehmer der Sitzung berichteten von einer ernsthaften und verantwortungsvollen Debatte über Sinn und Zwecke einer Einstufung. Zuvor hatten rund 500 Eingaben im vorgeschalteten Konsultationsverfahren Bedenken vortragen können. Noch ist unklar, ob und wie diese Zweifel bis Anfang März beseitigt werden können.
„Damit besteht jetzt die Chance für die Europäische Kommission, die fehlende Abschätzung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen nachzuholen“, kommentiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsfüher des VdL, das Ergebnis.
Engelmann betont, dass Titandioxid seit Jahrzehnten sicher in Farben, Lacken und Druckfarben verwendet wird und zu den am besten untersuchten Stoffen überhaupt gehört. Sinnvoller als eine Einstufung von Titandioxid wäre es, einen europaweit einheitlichen Grenzwert für schwerlösliche Stäube am Arbeitsplatz zu schaffen. Eine Expertengruppe bei der Europäischen Kommission prüft bereits die Erstellung eines harmonisierten, europäischen Arbeitsplatzgrenzwertes für derartige Stäube. Außerdem sollte die Kommission durch ihren Juristischen Dienst klären lassen, ob die CLP-Verordnung überhaupt eine Einstufung auf Basis von nicht stoffspezifischen Partikeleffekten erlaubt. Der Vorschlag sei insofern ein Präzedenzfall, der einer vorherigen rechtlichen Klärung bedarf.