Chemikalienmanagement in China: Komplexer als in Europa

Die New Chemical Substance Notification in China wird aufgrund der Ähnlichkeiten mit dem europäischen Pendant oft als China REACH bezeichnet. Wir sprachen mit Christine Chuang von Chemical Inspection and Regulation Service (CIRS) über China REACH und was Chemieunternehmen beachten müssen, wenn sie auf dem chinesischen Markt tätig werden.

Chemikalienmanagement in China: Komplexer als in Europa. Bildquelle: alexlmx– stock.adobe.com
Chemikalienmanagement in China: Komplexer als in Europa. Bildquelle: alexlmx– stock.adobe.com -

Was sind Ihrer Meinung nach die Hauptunterschiede zwischen der Chemikaliengesetzgebung in China und Europa?

CIRS: Der Rahmen der Chemikaliengesetzgebung in China ist komplexer als in der EU. In der EU ist REACH für alle neuen Chemikalien und Altstoffe zuständig, hauptverantwortlich ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). In China sind inzwischen viele chinesische Behörden am Chemikalienmanagement beteiligt. Es gibt Gesetze, die vom Volkskongress veröffentlicht wurden; Regulierungen/Verordnungen, die vom Staatsrat und den Ministerien veröffentlicht wurden; Durchführungsmaßnahmen/Richtlinien, die von den Ministerien veröffentlicht wurden; Normen (nationale Pflichtnormen), die von der Kommission für Standardverwaltung veröffentlicht wurden. Die beiden wichtigsten Behörden sind das Ministerium für Ökologie und Umwelt der Volksrepublik China (MEE) und das Ministerium für Notfallmanagement der Volksrepublik China. Gemäß dem chinesischen Chemikalienrecht verlangt das New Chemical Management die Einhaltung der MEE-Verordnung Nr. 7, das Sicherheitsmanagement von gefährlichen Chemikalien die Einhaltung der Verordnung 591 des Staatsrates, die mehrere Stufen umfasst. Aufgrund verschiedener Kataloge und Klassifizierungen hat jede Rolle unterschiedliche Verpflichtungen (Registrierung, Lizenz, Genehmigung, China GHS usw.), die während der Produktion und der Lieferkette erforderlich sind.

Die neue Chemikalienanmeldung wird oft als „China REACH“ bezeichnet. Wie ähnlich ist es mit der in Europa angewandten REACH-Verordnung?

Christine.Chuang-CIRS

CIRS: Eigentlich ist „China REACH“ kein offizieller Name. Was wir „China REACH“ nennen, ist spezifisch für die „New Chemical Notification in China“. Die Ähnlichkeiten zwischen diesen beiden Verordnungen sind wie folgt:

– Meldestelle: Nur inländische Hersteller und Importeure können als benannte Stelle fungieren. Ausländische Unternehmen können in ihrem Namen einen Alleinvertreter (OR) ernennen.

-Umfang der Benachrichtigung: Die Registrierungsanforderungen gelten für chemische Stoffe, Stoffe in der Herstellung und Stoffe, die in Erzeugnissen enthalten sind, die zur Freisetzung bestimmt sind.

-Datenanforderung: Der Datenbedarf ist abhängig vom Stoffvolumen. Sie steigt mit unterschiedlichen Tonnagebändern.

-Risikobewertung. Für Stoffe, die in größerer Menge registriert sind, sind Gefährdungsbeurteilungen erforderlich, und es ist ein Risikobewertungsbericht entsprechend ihrer Verwendung und Expositionsszenarien zu erstellen.

Da die „Revision der MEP Order 7th“ in Kürze erscheinen wird, wird es einige Aktualisierungsanforderungen für die Meldung neuer chemischer Stoffe in China geben.

Können Sie auf den Umgang mit gefährlichen Chemikalien in China eingehen?

CIRS: In China werden gefährliche Chemikalien hauptsächlich durch die Verordnung 591 des Staatsrates über das sichere Management gefährlicher Chemikalien aus dem Jahr 2011 geregelt. Zusammen mit dem Katalog der gefährlichen Chemikalien (2015) und anderen Katalogen, einschließlich giftiger Chemikalien, verbotener Chemikalien, Prioritätsmanagement und Spezialanwendungen. Das inländische Unternehmen/Werk, das gefährliche Chemikalien in Katalogen herstellt, verarbeitet oder betreibt, unterliegt verschiedenen Genehmigungspflichten. Darüber hinaus verlangt die Verordnung 591 von inländischen Herstellern und Importeuren, die mit gefährlichen Chemikalien in China umgehen, die Registrierung gefährlicher Chemikalien sowie die Bereitstellung von SDSs und Labels, die den nationalen Standards des chinesischen GHS entsprechen.

 

Event Tipp: Christine Chuang wird zu dem Thema Chemikalienmanagement in China auch auf dem European Coatings Regulatory Forum am 27. und 28. November in Brüssel präsentieren. Weitere Themen sind anderem Beschränkungen von Titandioxid und Diisocyanaten, Brexit und vieles mehr.

 

Was sind die größten Herausforderungen für Chemieunternehmen, die auf dem chinesischen Markt tätig werden wollen?

CIRS: Basierend auf unserem Verständnis und unserer Erfahrung folgen hier einige Leitsätze: In China sind mehrere Ministerien am Chemikalienmanagement beteiligt. Chemikalien in China werden durch mehrere Ebenen von Gesetzen und Vorschriften kontrolliert, darunter Verordnungen, Verordnungen und technische Standards. Aufgrund der Geographie Chinas können die verschiedenen Regionen ein unterschiedliches Verständnis der Chemikalienvorschriften haben. Sie müssten separat mit verschiedenen Zollbehörden oder lokalen Abteilungen kommunizieren. Ein weiteres Merkmal ist, dass es nur begrenzten Zugang zu umfassenden Unterstützungsleitfäden gibt und es keine offizielle Plattform für den Datenaustausch gibt. Chemieunternehmen müssen die gesamte Registrierung/Meldung abschließen, indem sie anspruchsvolle Datenanforderungen individuell erfüllen und vor der eigentlichen Tätigkeit ein endgültiges Zertifikat/Lizenz erhalten. Dies führt zu höheren Kosten und längeren Prozesszeiten gemäß den chinesischen Chemikalienvorschriften. Wie bei allen Unternehmen, die in China tätig sind, gibt es immer Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede. Arbeiten Sie Schritt für Schritt, seien Sie geduldig bei Entscheidungen.

Was sollten Unternehmen beim Transport von Gefahrgut nach China beachten?

CIRS: Hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Chemikalien sollten Unternehmen zunächst anhand der Liste der gefährlichen Güter (GB 12268-2012) beurteilen, ob es sich bei den gefährlichen Chemikalien um gefährliche Güter handelt; dann sollten Unternehmen beurteilen, ob die gefährlichen Güter in begrenzten Mengen oder freigestellten Mengen befördert werden können, basierend auf den Mengen der für die Beförderung bestimmten Gefahrgüter sowie den freigestellten Mengen und Verpackungsmengen der gefährlichen Güter (GB 26844.1-2012) und den begrenzten Mengen und Verpackungsanforderungen der gefährlichen Güter (GB 26844.2-2012).

Auf diese Grundlagen sollten Unternehmen geeignete Verpackungsmaterialien für die Verpackung auswählen, z.B. ob die Gefahrgutverpackung in UN-Spezifikationsverpackungen erfolgen muss und ob Gefahrgüter entsprechend gekennzeichnet sind. Weitere zu berücksichtigende Punkte sind, dass die Gefahrgüter in freigestellten Mengen und begrenzten Mengen für den Transport verpackt werden können; schließlich sollten Unternehmen eine Transporteinheit mit entsprechender Transportqualifikation für ihre Gefahrgüter wählen.

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