Bayer gibt Kontrolle über Covestro ab
Darüber hinaus hält der Bayer Pension Trust noch 8,9 Prozent. „Damit sind wir unserem Ziel, uns mittelfristig vollständig von Covestro zu trennen, einen großen Schritt nähergekommen“, erklärte Vorstandsvorsitzender Werner Baumann.
Entherrschungsvertrag geschlossen
Die Käufer haben sich im Rahmen einer Lock-up-Vereinbarung verpflichtet, die erworbenen Anteile mindestens bis zum 11. Dezember 2017 nicht zu verkaufen. Darüber hinaus wurde ein sogenannter Entherrschungsvertrag zwischen Bayer und Covestro abgeschlossen, mit dem Bayer verbindlich auf die Ausübung bestimmter Stimmrechte bei der Covestro-Hauptversammlung verzichtet. Damit wird sichergestellt, dass Covestro im Bayer-Konzernabschluss nicht mehr voll konsolidiert werden muss.
„Nicht fortzuführendes Geschäft“
In der Finanzberichterstattung zum 3. Quartal 2017 von Bayer wird Covestro nun als „nicht fortzuführendes Geschäft“ ausgewiesen. Für das fortzuführende Geschäft werden wesentliche Kennzahlen von Bayer wie Umsatz, EBITDA vor Sondereinflüssen, EBIT und das bereinigte Ergebnis je Aktie rückwirkend um Covestro bereinigt. In der Bayer-Bilanz zum 30. September entfallen zudem sämtliche Aktiva und Passiva, die Covestro zugeordnet sind. Dafür werden die verbleibenden Covestro-Anteile zum aktuellen Marktwert angesetzt und ab dem 1. Oktober 2017 nach der At-Equity-Methode bilanziert.