Änderungen beim konstruktiven Brandschutz für WDVS mit EPS ab 2016

Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) angekündigten Änderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für schwer entflammbare Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) mit EPS-Dämmstoffen werden bis Ende 2015 erteilt und gelten dann ab 1. Januar 2016.

WDVS-Gebäude mit Brandriegel. Quelle: Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme -

Grundsätzlich wurde durch die BMK festgestellt, dass fachgerecht nach den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen verbaute WDVS gegenüber Raumbränden hinreichend sicher sind.

Brandschutz vor der Fassade soll verbessert werden

Die Änderungen verbessern den Schutz gegenüber Bränden unmittelbar vor der Fassade, z. B. durch Müllcontainer etc. Für EPS-WDVS mit Putzschicht sind künftig folgende Brandriegel notwendig:

  • Ein erster Brandriegel wird an der Unterkante des WDVS bzw. maximal 90 cm oberhalb der Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen (z. B. Parkdächer) angebracht, d. h. oberhalb des Spritzwasserbereichs.
  • Ein zweiter Brandriegel ist in Höhe der Decke des 1. Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen nach a) vorzusehen. Dieser darf zu dem darunter angeordneten Sockelriegel einen Achsabstand von nicht mehr als 3 m aufweisen. Kann das nicht eingehalten werden, müssen weitere Riegel auf dem EG angebracht werden.
  • Ein dritter Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzender horizontaler Gebäudeteile nach a), jedoch zu dem darunter angeordneten EG-Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als 8 m. Bei größeren Abständen sind auch hier zusätzliche Brandriegel einzubauen.
  • Weitere Brandriegel sind gegebenenfalls vorzusehen an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen (z. B. Durchgängen, -fahrten, Arkaden), soweit diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. Geschosses liegen.
  • Weiterhin ist ein Brandriegel („Abschlussriegel“) maximal 1,0 m unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten (z. B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines Daches) in der Dämmebene des WDVS anzuordnen.

Oberhalb der ersten drei Stockwerke werden die bekannten Maßnahmen gegen Raumbrände (Sturzschutz über jeder Öffnung bzw. umlaufende Brandriegel) umgesetzt.

Untere Brandriegel aus Mineralwolle-Lamellen

Die unteren drei Brandriegel müssen aus nichtbrennbaren Mineralwolle-Lamellen bestehen und mindestens 200 mm hoch sein. Sie sind mit mineralischem Klebemörtel vollflächig auf mineralischen Untergrund zu kleben und zusätzlich zu dübeln. Die Dübel müssen für WDVS zugelassen sein und ein Spreizelement aus Stahl aufweisen.

Empfehlung: Wartungsvertrag abschließen

Der Fachverband WDVS empfiehlt Hausbesitzern bzw. Auftraggebern, mit dem ausführenden Fachhandwerker einen Inspektions- und Wartungsvertrag abzuschließen. Der Fachmann prüft unter anderem regelmäßig, ob die schützende Putzschicht des Fassadensystems intakt ist. Beschädigungen sollten umgehend fachgerecht instand gesetzt werden, um die brandschutztechnische und feuchteschutztechnische Funktion des WDVS sicherzustellen.

Neue Brandschutz-Broschüre erscheint

Alle Informationen und viele Details zu diesem Thema einschließlich der Schutzmaßnahmen für weitere Systemvarianten sowie zum Brandschutz im Zusammenhang mit WDVS allgemein sind zusammengefasst in der neuen Technischen Systeminfo „WDVS und Brandschutz“, die der FV WDVS Anfang 2016 in erweiterter Neuauflage veröffentlichen wird.

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